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München, 01.12. 2004 08:23

Abhörverbot für Berufsgeheimnisträger in der Praxis nicht realisierbar
BJV lehnt Pläne für präventive Überwachung in Bayern ab

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) lehnt auch den zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zur Einführung einer präventiven Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung in Bayern entschieden ab. Zwar erkennt die größte Berufsorganisation für Medienberufe in Bayern an, dass der jetzige Gesetzentwurf gegenüber dem Entwurf vom August dieses Jahres abgeschwächt wurde. Grundsätzlich spricht sich der BJV jedoch gegen eine Ausdehnung der Überwachung in den präventiven Bereich aus. „Wir sind auf dem Wege in den umfassenden Überwachungsstaat, der gläsernen Bürger wird leider Wirklichkeit“, kritisiert der Vorsitzende des Bayerischen Journalisten-Verbandes, Dr. Wolfgang Stöckel.

Der BJV protestiert außerdem gegen die wiederholte Ungleichbehandlung der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufe. Auch nach dem neuen Entwurf sind Journalisten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gegen Überwachungsaktionen weniger geschützt als Geistliche, Ärzte und Anwälte. Ihre Wohnungen können überwacht, ihre Telekommunikationsverbindungen abgehört und die so gewonnenen Daten unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden. Zwar sind einige Berufsgeheimnisträger im neuen Gesetzentwurf geschützt, es bestehen jedoch Zweifel an der praktischen Umsetzung dieses Schutzes. Experten hatten bei einem Hearing des BJV zur geplanten Gesetzesänderung im Sommer 2004 festgestellt, dass Gespräche oder E-Mails bei der Überwachung von möglichen Straftätern automatisch aufgezeichnet werden. Ein Live-Mithören sei aus Personal- und Kostengründen nicht möglich. Erst bei einer späteren Auswertung des aufgezeichneten Materials kann also festgestellt werden, ob Berufsgeheimnisträger betroffen und die bereits aufgezeichneten Beweise zu löschen sind. „Ob dies geschieht, ist in der Praxis nicht zu kontrollieren“, betont Stöckel.

Der BJV fordert daher Innenminister Dr. Günther Beckstein auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und auf die Ausweitung der Überwachung in Bayern ganz zu verzichten. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der BJV bereits Ende August auf seine Bedenken aufmerksam gemacht. Experten und die betroffenen Verbände sollten in einem öffentlichen Hearing im Bayerischen Landtag die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Gesetzentwurf ausführlich zu äußern.


Kontaktinformationen:
Bayerischer Journalisten-Verband e.V. (BJV)

Geschäftsstelle
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D-80335 München

Telefon (+49) 089 - 5 45 04 18 - 0
Telefax (+49) 089 - 5 45 04 18 - 18
Email info@bjv.de
Internet http://www.bjv.de

Alexander Graf v. Schmettow

Tel 089 - 5 45 04 18 - 23
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Email schmettow@bjv.de

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