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Steueranmeldungen sind ab 1. Januar 2005 nur noch elektronisch möglich / Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen / ComputerPartner erklärt, wie sich Firmen und Selbstständige vorbereiten können Viele Unternehmen sind noch nicht auf elektronische Steueranmeldungen eingestellt Der Versand der Steueranmeldedaten per Fax oder Brief wird der Vergangenheit angehören. Vom 1. Januar 2005 an müssen Unternehmen und auch Selbstständige ihre monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sowie Lohnsteueranmeldung auf elektronischem Wege den Finanzbehörden übermitteln. Aber viele Unternehmen sind auf das neue digitalisierte Verfahren noch nicht vorbereitet. Dies berichtet die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (50/2004). ComputerPartner erklärt, wie Firmen einfach und schnell die technischen Voraussetzungen schaffen können. Obwohl die Änderungen im Steuergesetz bereits im vergangenen Jahr gemacht worden und hinlänglich in den Firmen bekannt sind, hapert es anscheinend bei vielen Selbstständigen und Unternehmen mit der technischen Umstellung. „Sie haben von den Neuerungen zwar mal gehört, verdrängen das Thema aber“, hat der Münchner Steuerberater Andreas Müller beobachtet. Dies kann aber hohe Bußgeldforderungen nach sich ziehen, so ComputerPartner. Denn wie bisher sind auch bei der elektronischen Übermittlung die Abgabefristen einzuhalten – eine Abgabeschonfrist gibt es ab 1. Januar 2005 nicht mehr. Im schlimmsten Fall drohen dem säumigen Melder Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 Euro sowie eine Steuerschätzung. Ausnahmeregelungen gibt es nur sehr wenige, etwa wenn eine Firma die Buchhaltung oder Lohnabrechnung noch ganz ohne EDV bewältigt, so die Handelszeitschrift. Für Unternehmen und Selbstständige gibt es drei Möglichkeiten, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen: Zum einen bieten die Finanzbehörden die kostenfreie Software „Elster“ („Elektronische Steuererklärung“) an, mit der die Daten verschlüsselt an die Verwaltungen versendet werden können. Wichtig ist hierbei, dass regelmäßig Updates aufgespielt und Rechner sorgfältig mit Firewalls und Virenprogrammen gegen unbefugte Zugriffe geschützt werden. Zum anderen ist es aber auch möglich, Buchhaltungs– und Lohnabrechnungsoftware, die das Elster– Verfahrung unterstützt, von anderen Herstellern zu erwerben. Am einfachsten ist allerdings, die Daten dem hauseigenen Steuerberater zu übergeben, wenn dieser ohnehin die Lohn– und Gehaltabrechnung macht. Damit haben Unternehmen und Selbstständige eine Art „Sorglos–Paket“, meint ComputerPartner. Für Rückfragen: Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08–361, Fax 089/ 360 86–389 Kontaktinformationen: Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08–361, Fax 089/ 360 86–389 presse@idgcom.de IDG Communications Verlag AG Brabanterstraße 4 80805 München Telefon: +49 / (0) 89 / 360 86 - 0 Telefax: +49 / (0) 89 / 360 86 - 118 PubliKom Kommunikationsberatung GmbH, Hamburg Telefon: +49 / (0) 40 / 39 92 72-0 Telefax: +49 / (0) 40 / 39 92 72-10 E-Mail: presse@publikom.com
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