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Ruf nach Nationaler Clearingstelle für pfandpflichtige Einweggebinde Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Paziorek,fordert die Einrichtung einer nationalen Clearingstelle zur bundesweiten Koordinierung des deutschen Pfandsystems. Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Paziorek, fordert die Einrichtung einer nationalen Clearingstelle zur bundesweiten Koordinierung des deutschen Pfandsystems. Die Politik müsse „die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verpackungsverordnung nutzen, um verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, schrieb Paziorek in einem Beitrag für den Informationsdienst für Politik, www.politikerscreen.de. „Dies gilt sowohl für den Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems als auch für ein bundesweites Clearingsystem, das für einen Ausgleich der Pfandgelder zwischen Supermärkten, Einzelhändlern und Kiosken sorgt.“ Ein weiteres Pfandchaos könne sich Deutschland nicht leisten. Diese nationale Clearingstelle ist bereits Realität. Die in München ansässige CCR Logistics Systems AG hat bereits im Dezember 2004 mit einer Pressemitteilung auf die Nationale Clearingstelle aufmerksam gemacht, die in Zusammenarbeit mit der Verpackungsindustrie eingerichtet wird. Mehrheitsgesellschafter dieser Clearingstelle, der in Gründung befindlichen CClearing GmbH, ist CCR mit Sitz ist München. Aufgabe dieser Gesellschaft wird sein, die Pfandansprüche der einzelnen Anfallstellen bzw. Handelsunternehmen zu erfassen und zu berechnen und auf Wunsch auch den Zahlungsverkehr zu managen. Mitglieder bzw. Kunden der Clearingstelle werden der Handel, die Abfüller und Betreiber bestehender Rücknahmesysteme sein (z.B. P-System, West-Pfand und Insellösungen diverser Discounter). Die Teilnahme ist jedem Marktteilnehmer freigestellt, wobei die Voraussetzungen zur Teilnahme die Registrierung bei der Clearingstelle unter Angabe des EAN-Codes sowie die Einhaltung des allgemeinen Sicherheitsstandards sind. Für den Verbraucher bietet das Verfahren der nationalen Clearingstelle den entscheidenden Vorteil, dass er seine Einwegverpackungen an jeder beliebigen Verkaufsstelle zurückgeben kann. Dies erleichtert die Rückgabe leerer Verpackungen enorm, denn sie müssen nicht dort abgegeben werden wo sie gekauft wurden. So kann z.B. eine Dose Bier eines regionalen Anbieters aus Berlin auch in München abgegeben werden. Auch für die Getränkeabfüller bedeutet die nationale Clearingstelle erhebliche Vorteile: Vom Markt verschwundene Getränke bzw. Getränkeverpackungen können wieder eingeführt und auch außerhalb der „Insellösungen“ verkauft werden. Insellösungen können ohne Auslistungen und Regalräumungen zum Stichtag in das nationale Clearing übernommen werden. Eine weitere Verbesserung ist, dass eine getrennte Sammlung des einzelnen Leerguts nicht mehr erforderlich ist. Sämtliche im Markt befindliche Rücknahmesysteme können bestehen bleiben, das C-Clearing übernimmt das Pfandclearing für Verpackungen, die bei anderen Händlern zurückgegeben werden. Die Entsorgung und Verwertung der Einweggebinde wird weiterhin vom Handel in Auftrag gegeben, wobei dazu auch die Zählung und Zerstörung gehören. Um am nationalen Clearing teilzunehmen, müssen der Clearingstelle die Zähl- und Zerstörungsprozesse gemeldet werden, die diese dann zertifizieren lässt. Um zu gewährleisten, dass vom Händler nur Pfand für Einweggebinde zurückgezahlt wird, für die das entsprechende Pfand bezahlt wurde, wird das Rückgabegut neben dem landestypischen EAN-Code mit einem zusätzlichen Sicherheitsmerkmal versehen. Die Kosten des Clearings werden in Abhängigkeit der Anzahl zu clearender Einwegverpackungen sehr gering, auf jeden Fall jedoch deutlich unter 1 Eurocent je zu clearender Verpackung liegen. Die Durchführung des Zahlungsverkehrs kann jeder Kunde des C-Clearings aufgrund der von der Clearingstelle gelieferten Abrechnungsdaten selbst durchführen oder einen Dienstleister wie z.B. eine Bank oder aber auch die C-Clearingstelle selbst beauftragen. „Wesentlich ist für das C-Clearing, an der im Übrigen neben CCR Hersteller von Verpackungen beteiligt sein werden, dass es keine Hindernisse zur Zusammenarbeit mit bereits am Markt befindlichen Systemen gibt und dass neben dem C-Clearing auch andere Clearing Systeme im Wettbewerb existieren können“, so Achim Winter,Vorstandsvorsitzender der CCR Logistics Systems AG. Kontaktinformationen: Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über die Presseagentur Dietmar Stanka (089-68019797) und von Olaf Meier (Investor Relations CCR Logistics Systems AG, Tel.: 089-49049-400).
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