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Frankfurt, 23.06. 2005 10:25

Betrügerischer Händler machte über 100.000 Euro Profit

Drei Jahre Haft ohne Bewährung für Verkauf von gefälschter Software

Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat den Angeklagten Oliver W. am 20. Juni zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. W. wurde damit des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2001 über eBay unter verschiedenen Decknamen in mindestens 37 Fällen gefälschte Software eines BSA-Mitgliedes verkauft hat. Ursprünglich war er wegen 849 Verkäufen über eBay angeklagt worden. Ein Großteil der angeklagten Taten wurde jedoch eingestellt bzw. abgetrennt. Über insgesamt zwei Anklagen muss das Gericht noch entscheiden.

Die Einnahmen des Angeklagten, die teilweise über die Konten Dritter geschleust wurden, beliefen sich auf rund 110.000 Euro. Der Schaden für die betroffenen Hersteller wird auf knapp 700.000 Euro geschätzt. Die BSA-Mitglieder behalten sich vor, wegen dieser Summe einen zivilrechtlichen Prozess einzuleiten.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte u.a. unter verschiedenen Pseudonymen (etwa „Klaus Gottschalk“) mehrere Konten beim Online-Versandhaus eBay eingerichtet. Er bot über diese Konten vermeintliche Originalsoftware an, die in Wahrheit in einem Presswerk im großen Stil raubkopiert worden war. Das Geld seiner Kunden, die per Nachnahme zahlten, floss über die Konten von mindestens zwei Mittelsmännern: C. R. und S. O. Straferschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte eine Vielzahl von Taten in einem geringen Zeitraum begangen und dabei alles versucht hatte, um seine wahre Identität zu verheimlichen. Bei der Bemessung der Strafe war zu berücksichtigen, dass er wegen ähnlicher Fälle bereits zuvor zu einer Geldstrafe sowie einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Er hat nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen, über die dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu entscheiden hätte.

Polizei beschlagnahmte Beweismittel am Postschalter
Von den umfangreichen illegalen Geschäften des W. wurde in diesem Urteil nur ein Teil der rund 2.000 Fälle behandelt, die dem Angeklagten bislang vorgeworfen wurden. So legte das Gericht seinem Urteil lediglich 37 besonders gut dokumentierte Fälle zugrunde, da diese Anzahl ausreichte, die besondere Schwere und die Gewerbsmäßigkeit der Handlungen des W. festzustellen und das Strafmaß zu bilden.

Über mehr als 1500 angeklagte Verkäufe muss das Gericht noch entscheiden. Hierunter befinden sich auch diejenigen Taten, bei denen die Kunden überhaupt keine Ware erhielten, da die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen die Aussendungen des W. ohne dessen Wissen direkt am Postamt beschlagnahmte.

„Hier war ein einschlägig vorbestrafter Angeklagter mit erheblicher krimineller Energie am Werk“, erklärt Staatsanwalt Dr. Brandau. „Er hat seine Kunden betrogen und sich persönlich daran bereichert. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das vor Gericht enden musste.“

"Die illegalen Geschäfte dieses Händlers haben Microsoft erheblichen Schaden zugefügt. W. allein hat hinsichtlich unserer Produkte in mehreren hundert Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen. Der so verursachte Schaden beläuft sich auf mehrere 100.000 Euro. Die gute Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie die intensive externe und interne Ermittlungsarbeit haben auch hier im Kampf gegen Softwarepiraterie weitergeholfen", berichtet Dorothee Jasper, Microsoft Deutschland GmbH.

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Informationen zur BSA
Die Business Software Alliance (BSA) ist die im Bereich der Förderung einer sicheren und gesetzesmäßigen digitalen Welt führende Organisation. Sie ist der Sprecher der Softwarebranche und ihrer Hardwarepartner gegenüber Regierungen und Kunden auf dem globalen Markt. Ihre Mitglieder stellen eine der am schnellsten wachsenden Industriezweige der Welt dar. Die BSA unterstützt durch ihre politischen und informativen Initiativen die technologische Innovation zu den Bereichen Urheberrecht, Internet-Sicherheit, Handel und E-Commerce. Weltweite Mitglieder der BSA sind Adobe, Apple, Autodesk, Avid, Bentley Systems, Borland, Cadence Design Systems, Cisco Systems, CNC Software/Mastercam, Dell, Entrust, HP, IBM, Intel, Internet Security Systems, Macromedia, McAfee, Microsoft, PTC, RSA Security, SAP, SolidWorks, Sybase, Symantec, The MathWorks, UGS und VERITAS Software. Deutsche Mitglieder sind Adobe, Apple, Autodesk, Avid Technology, Bentley Systems, Macromedia, Microsoft, Nemetschek, O&O Software, Symantec, VERITAS Software und WRQ. BSA-Websites - Deutschland: www.bsa.de; International: www.bsa.org


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Regional Manager Central Europe
E-Mail: info@bsa.de
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Tel.: 089/17 80 37-14
Fax.: 089/17 07 25
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