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München, 04.07. 2005 10:25

Seit 1996 kommen der Stadt Kolbermoor insgesamt über 3,3 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel zugute

Bund und Freistaat Bayern fördern Sanierung der Werksiedlung der ehemaligen Spinnerei in der Stadt Kolbermoor

Die Regierung von Oberbayern hat der Stadt Kolbermoor, Landkreis Rosenheim, für die Sanierung der denkmalgeschützten Wohngebäude in der Carl-Jordan-Str.2 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 90.000,- € bewilligt. Die Förderung erfolgt nach dem Teilprogramm „Soziale Stadt“ aus der Bund-Länder-Städtebauförderung. Mit Hilfe dieses Programms sollen infrastrukturelle Verbesserungen entstehen, die sowohl bauliche Maßnahmen (z.B. Spielplätze, Räume für Jugendliche, Bewohnertreff, Verbesserung des Wohnumfeldes etc.) als auch soziale Betreuungsangebote und Hilfe zur Selbsthilfe für die Integration von Ausländern und Aussiedlern umfassen.


Gleichzeitig konnte aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm für den Umbau der 12 Mietwohnungen ein staatliches Baudarlehen in Höhe von 613.400,-- € aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums den Innern bewilligt werden.

Die Werksiedlung umfasst über 165 Wohneinheiten und wird überwiegend von ausländischen Fa-milien bewohnt. Seit 1996 wurden über 70 denkmalgeschützte Mietwohnungen der Werksiedlung mit Unterstützung der Regierung von Oberbayern saniert und umgebaut. Die Wohnungen sind größtenteils für Haushalte mit geringem Einkommen bestimmt. Planungen, Straßenumgestaltungen und die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude wurden seitdem mit Mitteln aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm in Höhe von 1,36 Mio. € bezuschusst. Aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern wurden im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ weitere Zuschüsse in Höhe von 1,50 Mio. € für Außenanlagen, die Sanierung weiterer Wohngebäude, einen Jugendtreff und das Quartiersmanagement zur Verfügung gestellt. Der Umbau der Mietwohnungen wurde außerdem mit staatlichen Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 1,74 Mio. € unterstützt.

Städtebauförderungsprogramm in Bayern
Die Städtebauförderung gibt es inzwischen seit 34 Jahren. In Bayern sind seit 1971 über 3 Mrd. € an Finanzhilfen aus Bundes- und Landesmitteln geflossen, davon in Oberbayern ca. 582 Mio. €. Hiermit sind Kosten von ca. 925 Mio. € gefördert worden. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher: Bekanntlich wird das bis zu 8-fache der Städtebau-Fördermittel aus anderen öffentlichen Fördermitteln und privaten Quellen für Investitionen aktiviert. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor konjunktureller Entwicklung für die mittelständische Bauwirtschaft und für die Erhaltung und Stärkung des Einzelhandels in den Stadtkernen und die Belebung der Innenstädte insgesamt; richtig eingesetzt leistet sie zudem einen beachtlichen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Das Wichtigste über die „Soziale Stadt“ in Kürze
Die „Soziale Stadt“ ist ein Programm zur Quartiersentwicklung mit baulich-städtebaulichen, sozia-len, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Handlungsfeldern. Seit 1999 gibt es die Gemeinschaftsinitiative „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“. Die Initiative ist ein aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm gespeistes Aktionsprogramm zur sozialen Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden. Sie hat einen ganzheitlichen Erneuerungsansatz und soll „den Fahrstuhleffekt nach unten“ in bestimmten Quartieren bremsen oder aufhalten. Die Stadtsanierung hat schon früher wichtige Beiträge zur sozialen Aufwertung problematischer Stadtteile geleistet, aber sie ist heute vor Aufgaben gestellt, die umfassendere Strategien verlangen. Die „Soziale Stadt“ ist, wie die traditionelle städtebauliche Erneuerung, eine Querschnittsaufgabe, aber mit deutlich erweiterten Handlungsfeldern.

Informationen zur „Sozialen Stadt“ können im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de in der Rubrik „Wir für Sie“, Bauwesen (Abteilung 4), Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ abgerufen werden. Dort kann auch das Projekt Werksiedlung der Stadt Kolbermoor eingesehen werden.


Kontaktinformationen:
Dr. Thomas Huber, RD
Tel.-Nr.: (089) 2176-2841
Fax-Nr.: (089) 2176-402841
Zi.-Nr.: 3206
oeffentlichkeit@reg-ob.bayern.de

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