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München, 18.10. 2004 10:47


Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor unseriösen Geschäftspraktiken privater Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stehen. So gingen in den vergangenen Wochen beim Deutschen Patent- und Markenamt verstärkt Anfragen und Beschwerden von Anmeldern ein, die von privaten Unternehmen amtlich anmutende Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Es ist anzunehmen, dass sich bereits zahlreiche Anmelder täuschen ließen und den geforderten Betrag überwiesen haben.

Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Anmeldung oder einem Schutzrecht anfallen, ausschließlich vom Deutschen Patent- und Markenamt erhoben werden. Zahlungsaufforderungen von anderen Absendern haben nichts mit Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zu tun und begründen keine Zahlungsverpflichtung gegenüber privaten Unternehmen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat in diesem Zusammenhang bereits Strafanzeige gegen mehrere solcher Unternehmen gestellt.

Die von den privaten Unternehmen versandten Zahlungsaufforderungen stellen Beträge bis zu 700,- EUR "in Rechnung". Die Anschreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger davon ausgehen können, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet. Die Schreiben enthalten detaillierte Angaben wie das Aktenzeichen, den Anmeldetag und den Veröffentlichungstag. Zum Teil werden den Schreiben Ausdrucke aus dem amtlichen Marken-, Geschmacksmuster- bzw. Patentblatt beigefügt. So entsteht beim Empfänger, der mit dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht vertraut ist, der Eindruck, es handele sich bei dem Schreiben um eine amtliche Zahlungsaufforderung.


Kontaktinformationen:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80331 München

Telefon: 089 / 2195 - 0
Telefax: 089 / 2195 - 22 21


presse@dpma.de

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