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Sozialhilfeausgaben 2004 um 11,5 Millionen Euro gesunken Jeder Hesse „zahlte“ 325 Euro für die Sozialhilfe Im Jahr 2004 wurden in Hessen brutto 2,25 Milliarden Euro für die Sozialhilfe (ohne Leistungen für Asylbewerber und ohne die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes um gut 11,5 Millionen Euro oder 0,5 Prozent unter denen des Vorjahres. Da die Einnahmen — vor allem Erstattungen durch andere Sozialleistungs-träger — gegenüber dem Vorjahr um gut ein Prozent stiegen, sanken die Nettoausgaben sogar um 14,3 Millionen Euro bzw. 0,7 Prozent auf 1,97 Milliarden Euro. Rein rechnerisch wandte somit jeder Hesse 325 Euro für die Sozialhilfe auf, zwei Euro weniger als 2003. Innerhalb der verschiedenen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. So nahmen die Nettoausgaben der sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen um knapp zehn Prozent zu; die Ausgaben für Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen stiegen um fast acht Prozent bzw. rund zwei Prozent. Für Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Sterilisation und Hilfe zur Familienplanung mussten zusammen knapp 14 Prozent weniger aufgewendet werden als 2003 und für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen gab es ein Minus von drei Prozent. Die Nettoausgaben verteilten sich 2004 wie folgt: Auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfielen gut 40 Prozent, und für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wurden 39 Prozent der Nettoausgaben aufgewandt. Hilfe zur Pflege hatte einen Anteil von knapp zwölf Prozent. Auf Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Sterilisation und Hilfe zur Familienplanung entfielen knapp sieben Prozent. Die sonstige Hilfe in besonderen Lebenslagen erreichte knapp zwei Prozent. Im Vergleich mit früheren Jahren ist zu beachten, dass durch das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene bedarfsorientierte Grundsicherungsgesetz (GSiG) einige bisherige Empfänger von Sozialhilfe nun Leistungen nach dem GSiG erhalten. Anspruchsberechtigt sind hier bedürftige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und andere Personen ab 18 Jahren, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft erwerbsgemindert sind. Regional gibt es bei den Aufwendungen für die Sozialhilfe erhebliche Unterschiede. So lagen die reinen Ausgaben je Einwohner und Jahr bei den Landkreisen im Durchschnitt bei 142 Euro. Den niedrigsten Wert weist dabei der Odenwaldkreis mit 99 Euro auf, den höchsten der Landkreis Gießen mit 197 Euro. Die kreisfreien Städte hingegen wurden mit durchschnittlich 390 Euro je Einwohner belastet. Die Spannweite reichte hier von 246 Euro in Darmstadt bis 510 Euro in Offenbach am Main. Für den Landeswohlfahrtsverband musste jeder Einwohner Hessens 127 Euro aufwenden. Kontaktinformationen: Petra Gerisch 0611 3802-221 sozialleistungen@statistik-hessen.de
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