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  Finanzen, Geld
 
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Tübingen, 24.03. 2005 17:31

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direct/Dr. Steinhübel & von Buttlar: Phoenix - Entschädigung der Anleger durch die EdW unsicher

Phoenix - Entschädigung der Anleger durch die EdW unsicher


Neues in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH: Die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) prüft derzeit die Ansprüche geprellter Phoenix-Anleger. Und es spricht derzeit einiges für die Annahme, dass die EdW für veruntreute Gelder keine Entschädigung zahlen will.

Tübingen, 24. März 2005 - Derzeit mehren sich die Hinweise, dass die Entschädigung geringer ausfällt, als von vielen Anlegern erhofft. So wird der Rechtsanwalt der EdW in Medienberichten mit der Aussage zitiert, dass die EdW im Falle fehlerhafter Beratung ausdrücklich und im Falle von Untreue möglicherweise nicht hafte. Hintergrund dieser Aussage ist die Vermutung, dass große Beträge nicht am Markt platziert wurden und auf den Kontoauszügen nur als Scheinbuchungen ausgewiesen wurden.

Für den Umfang der Entschädigung wird daher eine wichtige Rolle spielen, ob die EdW auch für veruntreute Gelder gerade stehen muss. "In der Gesetzesbegründung zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gibt es einige Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber die Anleger auch vor der Veruntreuung ihrer Gelder schützen wollte. Auch die entsprechende EU-Richtlinie dient eindeutig dem Schutz des Anlegers", so die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar. Da dieser Umstand im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, eröffnet er aber Interpretationsspielraum.

Die Rechtsanwälte raten den geschädigten Anlegern aufgrund der unsicheren Rechtslage, möglichst frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Wenn die EdW tatsächlich keine oder nur geringe Entschädigungen anbieten sollte, ist derjenige im Vorteil, der bereits alternative Ersatzmöglichkeiten geprüft hat. Bei einigen potenziellen Anspruchsgegnern gilt nämlich der Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die auf das Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert ist, vertritt die Interessen der geschädigten Phoenix-Anleger. Zur Bündelung der Interessen wurde die Interessengemeinschaft der "Phoenix-Geschädigten" gegründet. Diese soll sicherstellen, dass die Rechte der Geschädigten von Anfang an effizient wahrgenommen werden.


Kontaktinformationen:

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar
Dorfackerstr. 26, 72074 Tübingen
Tel.: 07071 / 88 0 66, Fax: 07071 / 88 06 77
Internet: www.kapitalmarktrecht.de
e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Ansprechpartner:
RA Dr. Steinhübel
RA von Buttlar

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