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Jahrestagung des Fachverbandes der Elektrizitätswirtschaft des Saarlandes: Neues Energiewirtschaftsgesetz reguliert die Wettbewerbsmärkte Strom und Gas/ Branche erwartet massive Konsequenzen Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Sommer aller Voraussicht nach in Kraft tritt, wird die Branche stärker beeinflussen als die Marktöffnung 1998: So die einhellige Meinung der Referenten und der Teilnehmer auf der Jahrestagung 2005 des FES Fachverband der Elektrizitätswirtschaft des Saarlandes e.V. in Neunkirchen. Schwerpunkte des neuen Rechtsrahmens sind die Entflechtung der Energieunternehmen bei Vertrieb und Netz und die Regulierung von Netzzugang und Netzentgelten, also den Kosten für den Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zur Steckdose. Diese Aufgabe wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur übernehmen. Grundlage des neuen EnWGs sind mehrere Richtlinien der EU. Hoher bürokratischer Aufwand und steigende Staatsabgaben Die Energiebranche befürchtet aufgrund der mit dem EnWG einhergehenden Bürokratie erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen. Das von der Branche als „Grundgesetz“ titulierte EnWG umfasst über 120 Paragrafen und umfängliche Verordnungen. Über 130 neue Berichts- und Meldepflichten, das Einrichten von Gleichbehandlungsbeauftragten in den Unternehmen, die Stromkennzeichnungspflicht, d.h. der Ausweis, aus welchen Primärenergieträgern sich der Strom zusammensetzt, sowie die Entflechtung von Netz und Vertrieb verursachen bei den Energieversorgern zusätzliche Kosten. Damit wird ein Teil der in den letzten Jahren erreichten Einspareffekte wieder vernichtet. Die Fülle dieser Vorschriften, die in vielen Bereichen weit über die umzusetzenden EU-Richtlinien hinausgehen, belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Die Erfahrungen aus dem Ausland haben zudem gezeigt, dass ein regulierter Netzzugang nicht automatisch zu sinkenden Strompreisen führt wie von der Politik erhofft. Auf die Netznutzung entfallen lediglich rd. 30 Prozent des Strompreises. Größter Kostenblock sind dagegen mittlerweile Steuern und Abgaben. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, Ökosteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer machen 40 Prozent des Strompreises aus. Die dadurch bewirkte Erhöhung des Strompreises ist mittlerweile größer als die Einsparungen, die durch Rationalisierungsanstrengungen der Energieunternehmen seit 1998, dem Beginn der Liberalisierung, erreicht wurden. Noch 2004 lagen die Strompreise inflationsbereinigt beim Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh unter den Ausgangspreisen von 1998. Die Staatslasten haben sich jedoch seit 1998 insgesamt verfünffacht und betrugen im vergangenen Jahr rd. 11 Mrd. Euro. An dieser Stellschraube kann einzig und allein die Politik drehen. Außerdem ist es in den letzten beiden Jahren auf der Beschaffungsseite aufgrund gestiegener Kosten für Primärenergie zur Stromerzeugung wie Kohle, Erdöl und Erdgas zu Preiserhöhungen gekommen. Zunehmende Ressourcenknappheit und steigende Nachfrage weltweit lassen langfristig eher höhere Preise erwarten. Staatliche Investitionslenkung Die deutsche Energiewirtschaft steht in naher Zukunft vor einem massiven Investitionsbedarf bei Kraftwerken und Netzen. Bis 2020 müssen Teile des Kraftwerksparks altersbedingt und aufgrund von Stilllegungen ersetzt werden. Das entspricht einer Investitionssumme von rd. 30 Mrd. Euro. Verlangt sind verlässliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die Investoren. In welchem Umfang Investitionen getätigt werden, hängt letztendlich davon ab, ob vom novellierten EnWG positive Anreize ausgehen. 2005 könnte die Summe erstmalig wieder die Grenze von 4 Mrd. Euro übersteigen. Das setze aber entsprechende Rechtssicherheit voraus. Zentrales Thema des Regulierungsregimes ist die sogenannte Anreizregulierung. Nach einer etwa einjährigen Übergangsphase wird die Bundesnetzagentur Mitte 2006 die Regulierungspraxis umstellen. Statt die Netzentgelte auf der Basis der Kosten zu ermitteln, soll die Behörde dann im Vorhinein Preise und Preisziel festlegen, um den Netzbetreibern Anreize für eine effiziente und preiswerte Netzbereitstellung zu geben. Das soll dazu führen, dass sich vergleichbare Anbieter am jeweils günstigsten orientieren. Die Energiewirtschaft verlangt für die Einführung der Anreizregulierung eine verlässliche rechtliche Grundlage, bei deren Ausgestaltung die Stromwirtschaft einbezogen werden sollte, um ein praxistaugliches Modell zu entwickeln. Die Regulierungsbehörde darf sich ihre Regeln nicht selber geben. Versorgungssicherheit nicht gefährden Die Branche betont vor allem den Zusammenhang zwischen Investitionen und Versorgungssicherheit. Dabei müssen Netzinvestitionen im Wettbewerb um Kapital attraktiv sein, d.h. Netzbetreiber und deren Kapitalgeber erwarten eine angemessene Verzinsung des Kapitals, sonst legen sie ihr Geld in einer freien Marktwirtschaft anderweitig an. Deutschland bietet weltweit ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in den Stromnetzen und gehört zu den zuverlässigsten Netzregionen im EU-Strommarkt. Diese sichere Versorgung ist für Industrie und Gewerbe ein entscheidender Standortfaktor und muss deshalb gewährleistet bleiben; es darf nicht einseitig um niedrigere Netzentgelte gehen. Es geht vor allem um den Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie um die Sicherung von Arbeitsplätzen in einer innovativen Branche und um faire und bezahlbare Energiepreise für den Standort Deutschland und natürlich auch für den Standort Saarland. Steigende bürokratische Auflagen, staatliche Investitionslenkung sowie der massive und kostenintensive Ausbau der regenerativen Energien mit seinen direkten und indirekten Kosten nehmen starken Einfluss auf die Energieversorgung und Preisgestaltung. Die Situation auf der Beschaffungsseite sowie die staatliche Abgabenlast tun ihr Übriges und dämpfen die Hoffnung auf Preissenkungen. Diese einschneidenden Veränderungen betreffen auch die saarländischen Elektrizitätsunternehmen. Energie und Energieunternehmen haben in der Vergangenheit das Saarland in erheblichem Umfang geprägt. Sie haben einen Großteil ihrer Investitionen regional ausgeführt, in großem Umfang sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt und Innovationen vor Ort gefördert. Jeder Eingriff in die Stabilität dieser Unternehmen wird nicht ohne Auswirkungen auf die regionalen und lokalen Verhältnisse bleiben können. Kontaktinformationen: Armin Neidhardt Leiter Kommunikation Wolfgang Geraldy Grafiker Tel (0681) 607 11 50 Fax (0681) 607 11 55 E-Mail: neidhardt-arminvse.de Tel (0681) 607 11 57 Fax (0681) 607 11 55 E-Mail: geraldy-wolfgangvse.de Angelica Osske-Stief PR-Referentin Bettina Niebuhr Assistentin Tel (0681) 607 11 54 Fax (0681) 607 11 55 E-Mail: osske-stief-angelicavse.de Tel (0681) 607 11 53 Fax (0681) 607 11 55 E-Mail: niebuhr-bettinavse.de
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