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Berlin, 29.10. 2004 12:05

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direct/DGRV: Stärkung der genossenschaftlichen Pflichtprüfung

MITTEILUNG 12 / 29.10.2004

Das Bilanzrechtsreformgesetz bestätigt die Besonderheiten des genossenschaftlichen Prüfungssystems - ein großer Erfolg für den deutschen Mittelstand


Berlin. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Bilanzrechtsreformgesetz verabschiedet. Von herausragender Bedeutung für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sind die geänderten Regelungen zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfung. Diese sahen in der Entwurfsfassung des § 319a HGB schärfere Verbotstatbestände für die gleichzeitige Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen bei den sog. Unternehmen von öffentlichem Interesse vor. Der DGRV hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Nachdruck dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich des § 319a HGB auf Unternehmen zu beschränken, die den geregelten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen (öffentliches Interesse). Das zentrale Petitum des DGRV, die mittelständischen Kreditgenossenschaften, die nur auf einem lokalen Markt tätig und keinen geregelten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, nicht in den Regelungsbereich der Vorschrift einzubeziehen, wurde in der Gesetzesnovelle berücksichtigt. Flankierend hierzu wurden vom DGRV auf europäischer Ebene gleichgerichtete Vorschläge im Rahmen der Modernisierung der EU-Abschlussprüferrichtlinie vorgetragen. Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur gesetzlichen Abschlussprüfung vom 16. März 2004 in der aktuellen Fassung der niederländischen Ratspräsidentschaft vom 1. September 2004 sieht nunmehr ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, dass es dem nationalen Gesetzgeber gestattet, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer von den schärferen Unabhängigkeitsregelungen auszunehmen.

Der Besonderheit des genossenschaftlichen Prüfungswesens wird in der Neufassung des § 340k Abs. 2 HGB Rechnung getragen, wonach die Unabhängigkeitsanforderungen auf die gesetzlichen Vertreter des Verbandes und alle an der Prüfung beteiligten Prüfer anzuwenden sind, nicht jedoch auf den Verband als Ganzes. Damit wird die genossenschaftliche Pflichtprüfung, welche die umfangreichste Prüfung ist, die der Gesetzgeber kennt, nachhaltig gestärkt.

Ausdrücklich zu begrüßen ist auch die Streichung des Verbots der gerichtlichen Vertretung eines Mandanten in Rechts- und Steuerangelegenheiten aus den Katalog der Ausschlussgründe; ein Vorteil der insbesondere den mittelständischen Unternehmen zugute kommt.

Der Vorstandsvorsitzende des DGRV, Dr. Carl-Friedrich Leuschner, wertet die erreichten Änderungen als Bestätigung der seit Jahrzehnten erfolgreichen Tätigkeit der genossenschaftlichen Prüfungsverbände: "Die Besonderheiten des Systems der genossenschaftlichen Pflichtprüfung, die sich als eine umfassende Beratungs- und Betreuungsprüfung versteht, werden durch die Gesetzesnovelle und den Richtlinienentwurf der EU-Kommission nicht mehr in Frage gestellt."

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