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Alljährlich entstehen Millionenschäden durch brennende Weihnachtsbäume Heilige Nacht – brennende Nacht Adventskranz und Christbaum gehören zum Advent wie Glühwein und Plätzchen. Leider kommt es besonders in dieser Zeit immer wieder zu schweren Unfällen, Haus- und Wohnungsbränden. Im Advent und an Weihnachten hat die Feuerwehr Hochbetrieb. Deshalb sollte man brennende Kerzen keinesfalls unbeaufsichtigt lassen. Auch nicht für kurze Zeit. Fängt ein Adventskranz oder ein Weihnachtsbaum Feuer, wird dem Brandverursacher immer wieder vorgeworfen, er habe grob fahrlässig gehandelt. Die Hausratversicherung muss in diesem Fall den Schaden an der Wohnungseinrichtung nicht ersetzen. "Was von den Richtern als grob fahrlässig angesehen wird, hängt sehr vom Einzelfall ab. Generell gilt jedoch: Auch wenn Wachskerzen immer ein gewisses Brandrisiko beinhalten – man darf den Weihnachtsbaum oder Adventskranz mit ihnen schmücken. Probleme gibt es immer dann, wenn der Baum allein gelassen wird oder man eigentlich hätte erkennen müssen, dass die Äste für brennende Kerzen schon zu trocken sind", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Verlässt man den Raum, in dem Kerzen am Christbaum oder Adventskranz brennen, handelt man nicht sofort grob fahrlässig. Bleiben die Kerzen jedoch länger als ein paar Minuten allein, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Durch einen Brand und die Löscharbeiten können schnell erhebliche Kosten entstehen. Für Schäden an der Wohnungseinrichtung springt die Hausratversicherung ein. Werden weitere Wohnungen, das Treppenhaus oder das Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Wird das eigene Haus beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für die finanziellen Folgen auf. Haften die Eltern, wenn ein Kind Brandverursacher ist? "Die Eltern haften bei Kindern unter sieben Jahren nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine pauschale Aussage, wie weit die elterliche Aufsichtspflicht geht lässt sich jedoch kaum treffen. Grundsätzlich muss man das Alter und die Verständigkeit des Kindes, seinen Charakter und die konkrete Situation berücksichtigen", so die D.A.S.-Juristin. So lassen sich Brände in der Weihnachtszeit vermeiden: Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt sein. Dies ist umso wichtiger, wenn kleine Kinder oder Tiere im Haus sind. Frisches Grün ist weniger leicht entzündlich als ausgetrocknete Äste. Deshalb sollten trockene Zweige am Adventskranz rechtzeitig ausgewechselt werden. Den Weihnachtsbaum kauft man am besten erst kurz vor dem Fest. Er sollte stabil und an einem zugfreien Ort aufgestellt werden. Für den Notfall sollte immer ein Feuerlöscher oder ein Eimer mit Sand oder Wasser bereitstehen. Außerdem ist die Anschaffung eines VDS-anerkannten Rauchmelders zu empfehlen, er kann unter Umständen Leben retten. Bildunterschrift: Die D.A.S. Direktion bei Nacht Kontaktinformationen: D.A.S. Michael Pantner Pressesprecher Tel.: 089/6275-1381 Fax: 089/6275-2128 presse@das.de
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