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Berlin, 22.10. 2003 12:40

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Rentenbeitrag bleibt stabil / Einschnitte für Rentnerinnen und Renter

"Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen gewesen, die wir in der bisherigen Regierungszeit treffen mussten", sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach der Renten-Klausur am 19. Oktober . Die Beitragssätze bleiben zwar stabil, aber auf die Seniorinnen und Senioren kommen Einschnitte zu. So wird es im Jahr 2004 eine Nullrunde statt der üblichen Rentenerhöhung geben. Insgesamt beschloss die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket mit fünf Bausteinen, um das Milliardendefizit in der Rentenkasse kurzfristig auszugleichen und auch langfristige Effekte zu erzielen.

"Das war eine der schwierigsten Diskussionen", sagte Gerhard Schröder am 19. Oktober 2003 im Bundeskanzleramt. Es sei darum gegangen, "soziale Sensibilität mit dem objektiv Notwendigen zu verbinden".
Am Freitag hatte der so genannte Schätzerkreis ermittelt, dass in der Rentenkasse ein Loch von ungefähr acht Milliarden Euro klafft. Ohne Gegenmaßnahmen müssten die Rentenbeiträge deshalb auf 20,3 Prozent steigen, so das Fazit der Experten. Ein weiteres Problem: Ursprünglich sollten die Bundes-Zuschüsse für die Rentenkasse um zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Hintergrund ist die Konsolidierung des Bundeshaushaltes.


Insgesamt wurden fünf Bausteine beschlossen, zur langfristigen Altersvorsorge, kurzfristigen Rentensicherung und zum Verwaltungsmanagement.

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen

Als langfristige Maßnahme beschloss die Bundesregierung einen Wechsel zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982 umgesetzt. Die Beiträge, die Beschäftigte in die Rentenversicherung einzahlen, bleiben künftig steuerfrei. Dafür werden später die ausgezahlten Renten besteuert.

2. Riester-Rente wird einfacher

Das Antragsverfahren für die Riester-Rente soll deutlich einfacher werden. Künftig wird es weniger Kriterien geben, die ein Produkt für die Förderung nach dem Riester-Modell zulassen.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es Änderungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können erworbenes Kapital beim Wechsel in ein anderes Unternehmen mitnehmen.

3. Verwaltungsmanagement vereinfachen

Verwaltungskosten müssen reduziert werden. Hier kündigte der Kanzler Gespräche mit den Bundesländern an, da die Landesversicherungsanstalten hiervon betroffen sind.

4. Nachhaltigkeitsfaktor einführen

Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Renten-Anpassungsformel berücksichtigt die Zahl der in die Rentenkassen Einzahlenden genau so wie die Zahl der Rentnerinnen und Rentner. Wenn also weniger Menschen einzahlen und mehr Rentnerinnen und Rentner Bezüge erhalten, wird der Rentenanstieg gedämpfter ausfallen.

Es geht darum, die Renten für die Jüngeren bezahlbar zu halten und die Bezüge der Älteren so sicher zu machen, wie das in einer sich rasch ändernden Gesellschaft möglich ist.

Im Streit über eine schrittweise Heraufsetzung des gesetzlichen Renten-Eintrittsalters von 65 auf 67 Jahre vom Jahr 2011 bis 2035 machte Schröder deutlich, dass eine Entscheidung dazu nicht vor dem Jahr 2010 erforderlich sei. Jetzt ginge es erst einmal darum, das reale Renten-Eintrittsalter auf 63 Jahre anzuheben. Den Trend zur Frühverrentung wird die Bundesregierung stoppen.

5. Beitragssatz 2004 stabil halten

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll im kommenden Jahr bei 19,5 Prozent stabil bleiben. Deshalb kann es 2004 keine Rentenerhöhung geben. "Und niemanden tut das mehr leid als mir", sagte der Kanzler. Aber die Arbeitsmarktlage mache es erforderlich, die Lohnnebenkosten so gering wie möglich zu halten.

Zudem müssen Rentnerinnen und Rentner ab April 2004 ihren Beitrag zur Pflegeversicherung alleine ohne Beteiligung der Rentenversicherer aufbringen. Eine Maßnahme, die die Seniorinnen und Senioren mit den aktiv Beschäftigten gleichstellt. Auch diese müssen den Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen.

Außerdem wird für stabile Beiträge die so genannte Schwankungsreserve der Rentenkassen von 50 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe reduziert werden. Neurentner sollen ihre Altersbezüge erst am Monatsende ausbezahlt bekommen - die einzige Maßnahme, der der Bundesrat zustimmen muss.

"Globale Minderung" bringt zwei Milliarden Euro in die Rentenkasse

Den Sparbeitrag des Sozialministeriums für den Bundeshaushalt von zwei Milliarden Euro müssen nun alle Ressorts aufbringen durch eine so genannte globale Minderung. Unter globalen Minderausgaben sind allgemeine Kürzungsbeträge im Haushaltsplan zu verstehen, die sich nicht auf einen bestimmten Haushaltsposten beziehen.

An dem Treffen im Kanzleramt nahmen neben Bundeskanzler Gerhard Schröder die Kabinettsmitglieder und die Partei- und Fraktionsspitzen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen teil.


Kontaktinformationen:
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Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Telefon: 018 88/2 72 - 20 30
Telefax: 018 88/2 72 - 31 52

eMail:
Internet: http://www.bundesregierung.de/

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