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Erkelenz, 19.05. 2005 07:48

Gerichtsurteil: Jurex GmbH darf weiter über rechtliche Unsicherheiten informieren
Welle von Widersprüchen gegen Behördenpost befürchtet

Droht den Gerichten und anderen Behörden demnächst eine Welle von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide, Vorladungen oder Mahnungen? Zumindest wenn die amtlichen Urkunden von privaten Postdienstleistern zugestellt werden, die wiederum Subunternehmer ohne Lizenz beauftragen, kann dies nach Expertenmeinung schnell geschehen. Denn dann können die Adressaten der Behördenpost deren rechtmäßige Zustellung anfechten und Verjährungsfristen ausnutzen, um sich beispielsweise vor der Zahlung eines Strafbefehls zu drücken.


In einem Urteil hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden, dass das private Postzustellungsunternehmen Jurex GmbH aus Erkelenz potenzielle Kunden und die Öffentlichkeit weiter über diese rechtlichen Unsicherheiten bei der Zustellung von amtlicher Post informieren darf. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Unterlassungserklärung des Wettbewerbers DIREKTexpress Service GmbH in Ulm. Beide Unternehmen bieten die 'förmliche Zustellung' von amtlichen Dokumenten an, wie z. B. Vorladungen, Verwarnungen, Strafbefehlen oder Mahnungen, und konkurrieren dabei um die öffentlichen Aufträge.

'Eine förmliche Zustellung ist eine heikle Angelegenheit, bei der es um absolute Zuverlässigkeit und um genaue Termineinhaltung geht', betont Jurex-Geschäftsführer Norbert Lüer. Denn für alle Beteiligten kann viel davon abhängen. Im § 33 des Postgesetzes ist deshalb ausdrücklich geregelt, dass die privaten Lizenznehmer im Rahmen der förmlichen Zustellung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet sind (beliehene Unternehmer) und ihre Mitarbeiter öffentliche Urkunden erstellen dürfen.

Die Jurex GmbH, die sich auf die förmliche Zustellung spezialisiert hat und in diesem Sektor mittlerweile der größte private Dienstleister in Deutschland ist, betraut deshalb nur fest angestellte, qualifizierte und eigens hierfür ausgebildete und geschulte Mitarbeiter mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind ebenso wie die erfolgreiche Absolvierung eines firmeneigenen Schulungskurses Grundvoraussetzungen für eine Tätigkeit bei dem privaten Zusteller. In Regionen, die heute noch nicht mit eigenem Personal abgedeckt werden können, greift Jurex auf die Dienste der Deutschen Post AG zurück.

Anders die DIREKTexpress Service GmbH in Ulm, die förmliche Zustellungen im Rahmen ihrer Massenpostdienstleistungen anbietet und für die bundesweite Auslieferung der Briefe fast ausschließlich Subunternehmer einsetzt. Zwar hat die Firma - ebenso wie die Jurex GmbH - eine Lizenz nach § 5 des Postgesetzes, die es auch zur Durchführung von förmlichen Zustellungen verpflichtet. Doch die Subunternehmer, die in der Praxis häufig die Auslieferung der Urkunden an die Empfänger übernehmen und die zugehörige öffentliche Urkunde ausfertigen, verfügen meist nicht über eine entsprechende Zulassung. Damit verfügt der ausführende Zusteller oder Subunternehmer auch nicht über die zur Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde erforderliche, hoheitliche Beleihung. Dies könnte die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge haben.

Und genau dies ist der Streitpunkt. Denn in einem Rundschreiben hatte Jurex potenzielle Kunden bei Behörden und Gerichten darauf hingewiesen, dass diese Herangehensweise erhebliche Risiken birgt. Denn kommt es zu Verspätungen oder gravierenden Fehlern bei der Zustellung der amtlichen Post, sind unter Umständen Schadenersatzforderungen an die Behörde, Verschiebungen von Gerichtsterminen oder gar Urteilsanfechtungen die Folge. Vor allem aber kann ein Betroffener die rechtliche Wirksamkeit eines ihm auf diese Art zugestellten Bußgeldbescheids oder Strafbefehls juristisch anzweifeln und beispielsweise eine Verjährung geltend machen, um sich vor dessen Zahlung zu drücken.

'Gerichte und andere Behörden, die ihre Postzustellungen aus Kostengründen an einen privaten Dienstleister auslagern wollen, sollten sich vor diesem Hintergrund nicht einfach für das billigste Angebot entscheiden', empfiehlt Lüer. Im Vordergrund muss zunächst auf jeden Fall die Rechtswirksamkeit der Zustellung stehen. Qualität, Zuverlässigkeit und lückenlose Kontrolle der Abläufe beim Transport der Schriftstücke seien weitere wichtige Kriterien. Bei einer Beauftragung von Jurex können Gerichte und andere Behörden im Durchschnitt rund einen Euro pro Brief gegenüber der Zustellung durch den bisherigen Monopolisten Deutsche Post AG sparen. 'Angesichts dieses Potenzials sollte man sich es genau überlegen, ob wegen einigen wenigen zusätzlichen Cent Einsparung ein erhöhtes Risiko eingegangen und ein Dienstleister, der über Subunternehmern zustellt, beauftragt wird', sagt Norbert Lüer.

Das Landgericht Hamburg hat in seiner aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen 312 O 105/05) festgehalten, dass es sich bei der Zulässigkeit der förmlichen Zustellung durch Subunternehmen ohne eigene Lizenz 'um eine offene Rechtsfrage handelt, die noch nicht geklärt ist und zu der es noch keine maßgebliche Rechtspraxis gibt'. Es gebe allerdings gute Gründe, die für den Standpunkt von Jurex sprechen. Deshalb - so die Hamburger Richter - sei es dem privaten Dienstleister auch in Zukunft gestattet, auf die 'derzeit bestehenden rechtlichen Unsicherheiten in der Beurteilung der Wirksamkeit von förmlichen Zustellungen hinzuweisen, die ein beauftragtes Lizenzunternehmen unter Einschaltung nicht lizenzierter Subunternehmer bewirkt.'

Solange es keine endgültige juristische Klärung dieser Angelegenheit gibt, will Jurex-Gründer Norbert Lüer deshalb weiter über die Risiken für die Behörden informieren, wenn die Zustellung ihrer sensiblen Post durch Subunternehmen ohne Lizenz erfolgt. 'Auch in Baden-Württemberg, wo derzeit mehrere öffentliche Ausschreibungen zu diesem Thema laufen, sollte der Qualitätsgesichtspunkt bei der Vergabe unbedingt berücksichtigt werden', betont er. Angesichts der rechtlichen Unsicherheit auf diesem Gebiet, seien die Behörden mit Jurex als spezialisiertem Dienstleister für die förmliche Zustellung auf jeden Fall 'auf der sicheren Seite'. Lüer: 'Denn wir beschäftigen nur fest angestellte Mitarbeiter und können so jederzeit die unerlässliche Rechtssicherheit und eine hohe Qualität garantieren'.



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