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Köln, 02.02. 2006 10:47



Familienname sollte „deutsch“ klingen - Behörde lehnte Änderungsantrag ab

Wer seinen ausländisch klingenden Familiennamen ändern möchte, weil andere ihn ständig falsch schreiben und er zudem Nachteile bei der Arbeitssuche befürchten lässt, hat schlechte Karten. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster.

Der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.) berichtet über einen Mann, der als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hatte und seinen ausländisch klingenden Familiennamen zunächst behalten wollte. Doch fünf Jahre später gefiel er ihm nicht mehr. Es störte ihn, dass sein Name von anderen häufig falsch geschrieben wurde. Außerdem glaubte der Mann, dass er wegen des Namens in der Vergangenheit mehrmals keinen Arbeitsplatz bekommen habe. Fortan wollte er den deutsch klingenden Mädchennamen seiner Mutter tragen. Er stellte einen Antrag auf Namensänderung, aber die Behörde lehnte ab. Das VG Münster bestätigte nun die Ablehnung (Beschl. v. 20.1.2006 – 1 K 16/06):

Es habe kein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorgelegen, so das Gericht. Die Schreibschwierigkeiten Dritter hätten den Mann schließlich fünf Jahre zuvor, als er eine Erklärung zur Namensänderung beim Amt abgegeben und seinen Familiennamen behalten habe, auch nicht gestört. Nun sei es zu spät, so die Richter. Ebenso rechtfertige eine vermeintliche Benachteiligung bei der Arbeitssuche in diesem Fall keine Namensänderung. Der Antragsteller müsse seine „ausländische Herkunft“ in der Bewerbung sowieso durch die Angabe seines Geburtsortes preisgeben. Allein der Wunsch, den Mädchennamen der Mutter tragen zu wollen, sei jedenfalls kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes, so das Gericht.

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