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Rente gut - alles gut? Das neue Alterseinkünftegesetz bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen ab 2005 mit sich. Und auch, wenn es für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar ist: Im Dschungel der neuen Vorschriften gibt es Lichtblicke. Private Rentenversicherungen werden zum Beispiel ab 2005 noch attraktiver. Aktuelle Pressemitteilungen Die private Rentenversicherung erlaubt eine individuelle Absicherung für jede Lebenssituation. So haben etwa Singles andere Anforderungen als Familien. Neben einer guten Rentabilität bietet die private Rentenversicherung die für die Altersversorgung unerlässliche Sicherheit. Die garantierte Rente bleibt gleich - ein Leben lang. Auch wenn der Versicherte 90, 100 Jahre oder ein noch höheres Alter erreicht, bekommt er eine private Rente. Zusätzlich kann die eigene Altersvorsorge durch eine Rentenversicherung zum Beispiel auch Hinterbliebenenschutz gewährleisten oder das Risiko der Erwerbsminderung absichern. Zusätzliche Vorteile Dies alles sind bereits gute Gründe, sich für eine private Rentenversicherung zu entscheiden. Weiterer Vorteil: Wird eine Versicherungsleistung in Form einer Rente auf Lebenszeit gezahlt, so unterliegt die Rente nur mit dem - verhältnismäßig geringen - Ertragsanteil der Einkommensteuerpflicht. Dieser Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Beginn der Rente. Und genau an diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz noch einen zusätzlichen Pluspunkt für die private Rentenversicherung in die Waagschale geworfen: Der Ertragsanteil, also der zu versteuernde Anteil der Rente, sinkt ab 2005. Vom Alterseinkünftegesetz profitieren aber nicht nur Neuverträge ab 2005, sondern auch bestehende Verträge und solche, die noch in 2004 abgeschlossen werden. Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren werden bisher 27 % der Rente versteuert. In Zahlen: Bei einer Monatsrente von 1.000 Euro (Jahresbetrag 12.000 Euro) unterliegen jährlich 3.240 Euro der Steuer. Ab 2005 werden nur noch 18 %, in unserem Beispiel also 2.160 Euro versteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % entspricht dies einer Steuerersparnis von 378 Euro im Jahr! Das macht sich im Geldbeutel bemerkbar. Wer sich noch in 2004 für eine private Rentenversicherung entscheidet, kann sich dauerhaft die Möglichkeit einer steuerfreien einmaligen Kapitalauszahlung sichern. Welche Form der Rentenversicherung ist die richtige? Die beliebteste Form der privaten Rentenversicherung ist die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung. Bei dieser Versicherung wird Kapital über einen längeren Zeitraum durch laufende Beitragszahlung angespart. Die Auszahlung der vereinbarten Rente beginnt in den meisten Fällen zwischen dem 60. und dem 65. Geburtstag. Bei einer "Sofortrente" wird ein einmalig eingezahlter größerer Betrag umgehend in eine lebenslang laufende Rentenzahlung umgewandelt. Interessant ist diese Versicherung besonders für Menschen, die sich kurz vor dem Ruhestand befinden, über einen größeren Geldbetrag verfügen und diesen für ihre Altersvorsorge sinnvoll anlegen möchten. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei Rentenversicherungen mit dem Wahlrecht zwischen Rente oder Kapitalauszahlung der Rente den Vorzug zu geben, da so die gesetzliche Rente ideal ergänzt wird. Welche Form der Rentenversicherung aber konkret zur jeweiligen Lebens- und Finanzsituation passt, sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden, rät die Versicherungskammer Bayern. Eine individuelle und kompetente Beratung ist durch nichts zu ersetzen, damit es im Alter wirklich heißt: Rente gut - alles gut. Kontaktinformationen: Martin Joachim, Pressesprecher Telefon: (089) 21 60-30 50 Telefax: (089) 21 60-30 09 E-Mail: presse@vkb.de presse@vkb.de Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Maximilianstraße 53 80530 München Tel.: (089) 2160 0 Fax: (089) 2160 3084 E-Mail: service@vkb.de
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