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München, 21.02. 2005 08:41

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direct/Rotter Rechtsanwälte: Möglicherweise Kapitalanlagebetrug bei Borussia Dortmund - Strafanzeige gegen GF

Rotter Rechtsanwälte: Schadenersatzansprüche wegen möglichen Kapitalanlagebetrugs für BVB-Aktionäre - Auch Schadenersatzansprüche wegen unterlassenen Ad-hoc Meldungen (gemäß §37b WpHG) - Strafanzeige gegen die Borussia-Geschäftsführung angekündigt



München, 21.02.2005. Die Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat sich möglicherweise des Straftatbestands des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB schuldig gemacht. Diese Einschätzung stammt von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Rotter Rechtsanwälte nach einer ersten detaillierten Prüfung des Sachverhalts.

Hierzu Klaus Rotter, Partner der Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte:

"Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Mitteilung über die Verpfändung der Markenrechte an den Gerling-Konzern im Börsenprospekt bewusst unterlassen wurde. Das Wahlrecht von Borussia Dortmund, die Marke Goool.de zurückzukaufen, wurde zwar im Börsenprospekt dezidiert erwähnt. Die wirtschaftlich außerordentlich bedeutsame Kaufpreisverpflichtung gegenüber Gerling, diese Marke für 20 Mio. Euro zurückkaufen zu müssen oder bei etwaiger Nichterfüllung wesentliche Markenrechte und damit ein ganz wesentliches Kerngeschäftsfeld zu verlieren, blieb hingegen vollkommen unerwähnt".

Die Folge: Im Gegensatz zu den inzwischen verjährten Ansprüchen aus dem § 44 BörsG (Prospekthaftung) sind deliktische Ansprüche aus einem Kapitalanlagebetrug nicht verjährt. Dies bedeute, so Klaus Rotter, dass die geschädigten Aktionäre sowohl gegen die Geschäftsführer persönlich als auch gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA als Unternehmen klagen können.

Zudem geht die Kanzlei inzwischen davon aus, dass die Emittentin auch gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz massiv verstoßen hat. Denn noch im Oktober 2004 behauptete Gerd Niebaum: "Im Kern ist der BVB ein gesundes Unternehmen" (Zitat aus dem Handelsblatt vom 18.2.2005). Nur ein paar Monate später muss das Unternehmen jedoch am 17.2.2005 eine "existenzbedrohende Ertrags- und Finanzsituation" einräumen (Ad-hoc vom 17.2.2005).

Hierzu Klaus Rotter: "Wir gehen in höchstem Maße davon aus, dass die beiden Geschäftsführer Michael Meier und Gerd Niebaum bereits in den vergangenen Monaten wesentliche Aspekte der katastrophalen BVB-Finanzmisere per Ad-hoc hätten kommunizieren müssen". Privataktionäre und institutionelle Investoren, die erst 2004 in die Aktie eingestiegen sind, können daher laut Klaus Rotter künftig einen Schadenersatz aus dem §37b des Wertpapierhandelsgesetzes geltend machen.

Klaus Rotter: "Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Verein mit seiner fast hundertjährigen Tradition nun in eine solche Schieflage gekommen ist. Aber es ist nun höchste Zeit für die Aktionäre, sich effektiv gegen die unsauberen Praktiken der Geschäftsführung zu wehren."

Klaus Rotter kündigte in diesem Kontext noch für diese Woche eine umfassende Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung und Ex-Präsidenten Gerd Niebaum und den amtierenden Geschäftsführer Michael Meier sowie gegen andere Verantwortliche der Gesellschaft an.

Ende der Mitteilung.

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ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz. Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltungshaftung, US-Sammelkla-gen, Beratungshaftung, Prospekthaftung, Haftung bei Finanztermingeschäften sowie Bank- und Immobilienanlagerecht tätig.

Der Kanzleigründer Klaus Rotter war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission "Corporate Governance". Er wird bei entsprechenden Gesetzesvorhaben regelmäßig von Bundesministerien und Bundestag konsultiert.


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Stephan Holzinger
Strategie und Kommunikation
Tel. (089) 64 98 45 57
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