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München, 18.02. 2005 10:44


Die Arbeitskraft ist das größte Kapital

Etwa jede fünfte neue Rente wird heute wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Dabei spielen Unfälle nur eine untergeordnete Rolle: In 97 von 100 dieser Fälle beenden Krankheiten die berufliche Laufbahn. Und das Risiko "Berufsunfähigkeit" ist keine Frage des Alters. Es trifft oft auch junge Menschen, die erst am Anfang ihres Berufslebens stehen.

Für die jüngere Generation gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, auf dem Arbeitsmarkt aber anderweitig noch einsetzbar ist, muss auch weniger qualifizierte Tätigkeiten übernehmen. Und damit sind meist erhebliche finanzielle Einbußen verbunden. Nur wer vor 1961 geboren wurde, hat noch Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit.


Ist Berufsunfähigkeit Folge eines Arbeitsunfalls, zahlt wenigstens die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente. Sind Krankheit oder Unfall im Privatleben Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, trägt der Betroffene - sofern er keinen entsprechenden privaten Versicherungsschutz hat - die finanziellen Folgen allein.


Die Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit ist daher heute wichtiger denn je, betont die Versicherungskammer Bayern.


Möglichkeiten der Absicherung
Berufsunfähigkeit ist ein belastendes Ereignis im Leben eines Menschen. Neben vielen einschneidenden Folgen muss der Betroffene meist mit deutlich geringerem Einkommen leben. Aus gutem Grund wird deshalb häufig eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart: Der Versicherte erhält dann ab einer fünfzig-prozentigen Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. Ob Unfall oder Krankheit zur Berufsunfähigkeit geführt haben, spielt dabei keine Rolle. So bleibt trotz Berufsunfähigkeit der bisherige Lebensstandard weitestgehend erhalten. Die Berufsunfähigkeitsrente kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden, ohne sie mit anderen Versicherungen zu kombinieren.


Da bei Berufsunfähigkeit und den damit verbundenen finanziellen Einbußen die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung oft in den Hintergrund tritt, existiert die Möglichkeit, eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu kombinieren. Dadurch ist der Versicherte bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung befreit. Zusätzlich wird dann die Altersvorsorge planmäßig weiter aufgebaut. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Beiträge und sichert damit auch die späteren Leistungen aus der privaten Altersvorsorge.


Die Berufsunfähigkeitsrenten sind übrigens völlig unabhängig von den Leistungen aus anderen Versicherungen. Eine Anrechnung auf andere Leistungen bzw. eine Kürzung anderer Renten haben Versicherungsnehmer nicht zu befürchten.


Die Versicherungskammer Bayern empfiehlt, sich von Experten individuell beraten zu lassen. Nur so kann die für die jeweilige Lebenssituation und Lebensplanung maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.


Kontaktinformationen:
Dr. Lutz Köhler, Pressesprecher

Telefon: (089) 21 60-30 50
Telefax: (089) 21 60-30 09
E-Mail: presse@vkb.de



| Thomas Bundschuh, Stellvertretender Pressesprecher
Allgemeine Anfragen, Schaden- und Unfallversicherung

Telefon: (089) 21 60-17 75
Telefax: (089) 21 60-30 09
E-Mail: thomas.bundschuh@vkb.de



| Sigrid Kaiser, Pressereferentin
Lebensversicherung

Telefon: (089) 21 60-26 64
Telefax: (089) 21 60-30 09
E-Mail: sigrid.kaiser@vkb.de


| Claudia Scheerer, Unternehmenskommunikation
Kranken- und Reiseversicherung

Telefon: (089) 21 60-86 51
Telefax: (089) 21 60-97 59
E-Mail: claudia.scheerer@ukv.de

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