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DEKRA Experten untersuchen Kinderspielplätze und Geräte Gründliche Inspektion nach dem Winter Kinder sollen sich auf Spielplätzen austoben können. Allerdings dürfen von Kletter-gerüsten, Schaukeln und Rutschbahnen keine Gefahren ausgehen, die zu schweren Verletzungen führen könnten. Gerade jetzt – nach der Winterpause – ist auf vielen Plätzen deutlich erkennbar, dass Schnee und Eis dem Material der Spielgeräte und der Spielflächen erheblich zugesetzt haben. Zum Start in eine sichere Saison untersuchen die Sachverständigen der DEKRA Umwelt für Spielplatzbetreiber bundesweit das Sicherheitsniveau der Plätze. Sie orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik, die in den europaweit geltenden Normen DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ beschrieben werden, und unterstützen damit die Betreiber in Haftungsfragen. Rostige Schrauben, gesplitterte Holzbalken oder marode Gerätefundamente sind Gefahrenquellen, die von den Experten immer wieder moniert werden müssen. Darum werden an die Sicherheit öffentlicher Kinderspielplätze besonders strenge Maßstäbe angelegt. Für die Einhaltung dieser Kriterien sind die Geräte-Hersteller und der Spielplatzeigentümer verantwortlich: Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften haften im Rahmen der Verkehrs-sicherungspflicht für die technische Sicherheit ihrer Anlagen. Die Sachverständigen der DEKRA Umwelt übernehmen für Spielplatzbetreiber alle erforderlichen Organisations- und Inspektionsaufgaben zur Erhaltung der Betriebssicherheit. Sie orientieren sich an den Inhalten der DIN Norm, die drei unterschiedliche Inspektionen vorsieht: * Sichtkontrolle (täglich/wöchentlich): z.B. Kontrolle der beweglichen Geräteteile, * Funktionskontrolle (alle 1-3 Monate): z.B. Überprüfung aller Verschleißteile, Prüfung der Standsicherheit, * Hauptinspektion (jährlich): z.B. Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben, Schmieren von Gelenken und Lagern, Oberflächenschäden beseitigen, Erstellung eines Prüfberichtes. Alle Inspektionen müssen von geeignetem, entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden. Sie müssen Schäden erkennen und einwandfrei beheben können. Für diese Aufgaben kann eine bauhandwerkliche Ausbildung nützlich sein. Mit der jährlichen Inspektion muss jedoch eine sachkundige Person, z.B. ein Sachverständiger von DEKRA, beauftragt werden. Auch für Eltern ist es leicht erkennbar, ob ein Spielplatz schon für die neue Spiel-saison hergerichtet wurde oder ob er noch im Winterschlaf liegt und die Mängel eines ungenutzten und verwitterten Spielbereiches zeigt. Typische Merkmale sind verschmutzte und mit Gras verwachsene Sandflächen und Gehwege, morsches und verwittertes Holz, rostige Metallteile. In diesen Fällen sollte man den jeweiligen Spielplatzbetreiber (Garten- und Friedhofsämter, Kirchengemeinden, Wohnungs-baugesellschaften) auffordern, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und für die Sicherheit der Spielplätze zu sorgen. Kontaktinformationen: DEKRA Umwelt GmbH Michael Winkler Handwerkstrasse 15 70565 Stuttgart Tel. +49 (0) 711.78 61-3538 Fax +49 (0) 711.78 61-2627 Email: michael.winkler@dekra.com
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