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MPG MEDIENPRODUKTION G. Grabsdorf Dipl.-Ing.(FH) :

  Wirtschaft, Handel
 
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Balingen, 11.01. 2005 10:53

Chargenrückverfolgung:

Mit Bizerba null problemo

Rückverfolgbarkeit als zentrale Forderung des europäischen Lebensmittelrechts / Einheitliche Lösung für drei Anforderungsprofile / Logistik-Strichcode-Familie RSS und PDF 417 ermöglicht Hinterlegung aller Informationen von der Schlachtung bis zum Verkauf

Die Anfang 2002 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 178/2002 legt allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts fest und bestimmt Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. Sie ist heute unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Produkten und des Warenrückrufs gelten laut Verordnung ab dem 1. Januar 2005. Die EU-Basisverordnung enthält keine Bestimmungen über die Ausgestaltung der Systeme und Verfahren zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit. Insbesondere besteht auch keine Verpflichtung zur Erfassung durch ein EDV-gestütztes System. Ein papiergebundenes Verwalten von Lieferscheinen, Beschaffungsdokumenten und Kundenrechnungen reicht grundsätzlich nach der gesetzlichen Vorgabe aus. Allerdings stellt sich für Lebensmittelunternehmen die Frage, welche Streuung sie bei einem möglichen Rückruf selbst verursachen und damit auch kostenmäßig zu tragen haben und wie schnell reagiert werden kann. Der aktuelle Dioxin-Skandal im Schweinefleischmarkt, der sich bis hin zu Exporten nach Asien auswirkt (Japan hat die Grenzen für Schweinefleischprodukte bis auf Widerruf geschlossen) zeigt, dass durchdachte Rückverfolgungssysteme, die mit Bizerba Produkten unterstützt werden, den Schaden eingrenzen und die Lieferbereitschaft gewährleisten können.

Gesetzliche Grundlagen

Ziel der Verordnung (EG) 178/2002 ist es u.a., "[…] ein umfassendes System der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen festzulegen, damit gezielte und präzise Rücknahmen vorgenommen bzw. die Verbraucher oder die Kontrollbediensteten entsprechend informiert und damit womöglich unnötige weiter gehende Eingriffe bei Problemen der Lebensmittelsicherheit vermieden werden können." (Präambel, Abs. 28)

Die Verordnung gibt in Artikel 18 allgemein vor, die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Sie fordert, Systeme und Verfahren einzurichten, um festzustellen, von wem Ware erhalten und an wen Ware geliefert wurde, und die entsprechenden Informationen den zuständigen Behörden auf Wunsch jederzeit zugänglich zu machen.

Die Verordnung verpflichtet die Lebensmittelunternehmen weiterhin dazu, unverzüglich Verfahren einzuleiten, um ein Produkt, das den Anforderungen des Lebensmittelrechts nicht entspricht, vom Markt zu nehmen und die zuständigen Behörden hierüber zu informieren. Dabei ist der Verdachtsfall ausreichend.

Die Bizerba Lösung

Bizerba hat Lösungen entwickelt, um für Anwender in Handel und Industrie die Umstellung auf diese Vorschriften betriebswirtschaftlich effizient, also reibungslos, schnell und mit moderatem Investitionsaufwand, zu gestalten.

Bereits bei der Konzepterstellung wurden drei unterschiedliche Anwendungsfelder getrennt betrachtet, die zugleich den unterschiedlichen Marktstrukturen und -anforderungen entsprechen:

* die zentrale SB-Etikettierung
* die dezentrale SB-Etikettierung
* die Thekenetikettierung für den Bedienverkauf.

Die generelle Idee beruht auf der Forderung, die gesamte Information zur Chargenrückverfolgung und zur Herkunftsdeklaration nicht in aufwändigen Rechneranlagen zu hinterlegen, sondern am Produkt selbst mitzuführen. Da sich traditionelle Strichcodes aufgrund des benötigten Platzbedarfes hierfür nicht eignen, wird der in der Logistik verbreitete Barcode PDF417 oder die neu in die EAN/UCC-Klassifikation aufgenommene RSS-Codefamilie verwendet. Diese Codes ermöglichen die Hinterlegung aller benötigten Informationen auf einer minimalen Fläche, und dies durchgängig bei allen drei Anforderungsprofilen.

Bei der Einführung eines durchgängigen Konzeptes ist es notwendig, dass die Etikettierung bereits bei der Warenannahme im Wareneingang erfolgt. Dort werden alle zur Lieferung gehörenden Daten erfasst, mit einer Chargennummer belegt und anschließend ein Etikett mit der Chargennummer, den produktspezifischen Daten und speziellen Losinformationen erzeugt:

* Angabe des Landes für Schlachtung und Zerlegung
* Referenznummer/Ident-Nummer (Ohrmarke oder Charge)
* Kategorie (z.B. Rindfleisch, Färse, Ochse..)
* EG-Nr. des Schlacht- bzw. Zerlegebetriebes
* Für Hackfleisch zusätzlich "Hergestellt in: ... "

Die Daten werden im Klartext und verschlüsselt im EAN/UCC-konformen Code abgedruckt. Das Etikett wird unmittelbar am Produkt angebracht, und zwar entweder geklebt oder geheftet. In der ersten Zerlegestufe wird die komplette Information mit Hilfe eines Scanners aus dem EAN/UCC-konformen Code gelesen und in einem Auszeichnungssystem für den Druck von weiteren Etiketten hinterlegt. Der Zugriff auf eine Datenbank ist dabei nicht notwendig, weil bereits alle relevanten Daten im EAN/UCC-konformen Code gespeichert sind. Sehr wohl können die Informationen aus dem Verarbeitungsprozess an ein ERP-System zur weiteren Auswertung elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Datenanbindung erfolgt über TCP/IP oder Profibus auf allen gängigen Microsoft-Betriebssystemen.

Herkunftsrückverfolgung

Die einfache Übernahme von Vorgängerdaten in die eigene Kennzeichnungsorganisation gehört zu den vielfältigen Vorteilen der Bizerba Lösungen, um Deklaration und Herkunftsrückverfolgung sicher und einfach zu gestalten.


In der weiteren Zerlegung werden die Teile mit einem neuen Etikett versehen, auf dem die Basisinformationen und die für den weiteren Prozess notwendigen Angaben im EAN/UCC-konformen Code enthalten sind. So wandert die Deklarationsinformation mit dem Produkt von der Grobzerlegung in die zentrale oder dezentrale Feinzerlegung. Zum Zweck der kontinuierlichen Weitergabe der Daten wird vor Beginn des Zerlegeprozesses der Code gelesen und im Auszeichnungssystem gespeichert. Auch hier ist der Zugriff auf einen Zentralrechner nicht notwendig.

Nunmehr werden die verbrauchergerechten Verpackungseinheiten hergestellt und mit einem Etikett versehen, das alle geforderten Informationen im Klartext enthält. An dieser Stelle der Prozesskette kann entschieden werden, welche zusätzlichen Informationen dem Verbraucher im Klartext zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wird auch bei der Verbraucherproduktauszeichnung erneut ein Logistik-Code mit abgedruckt, ist es möglich, dem Verbraucher im Markt über ein Terminal oder einen Bondrucker Detailinformationen über die Herkunft des Produktes zu vermitteln.

Weil die gesamte Information stets das Produkt selbst begleitet, sind im weiteren Verlauf der Prozesskette Zugriffe auf jenen Rechner, auf dem die Daten am Wareneingang abgelegt wurden, nicht erforderlich.

Bizerba im Kurzprofil

Bizerba ist ein weltweit operierendes, in weiten Bereichen marktführendes Technologieunternehmen für professionelle Systemlösungen auf dem Feld der Wäge-, Informations- und Kommunikationstechnik in Handel, Handwerk und Industrie. Zum Lieferprogramm zählen neben Maschinen und Systemen für Produktion, Logistik, Versand, Verarbeitung und Verkauf praxisgerechte, individuelle Software-Lösungen sowie Etiketten, Bonrollen und Verpackungsfolien aus eigener Produktion.

Mit rund 2.500 Mitarbeitern, 15 eigenen Landesgesellschaften und 64 Ländervertretungen weltweit setzte die Bizerba GmbH & Co. KG 2003 im Konzern ca. 310 Mio. EUR um. Hauptsitz des Unternehmens ist Balingen, weitere Fertigungsstätten befinden sich in Meßkirch und Bochum.


Kontaktinformationen:
Bizerba GmbH und Co. KG
Wilhelm-Kraut-Str. 65
72336 Balingen

Telefon: +49 (0)74 33-12-0
Telefax: +49 (0)74 33-12-26 96

E-Mail: haasu@bizerba.com
Internet: www.bizerba.de

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