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Medieninformation Nr. 213 Bundesgericht: Der Maulkorb wird enger geschnallt Mit Bestürzung hat die Freiheits-Partei vom jüngsten Urteil des Bundesgerichtes in Sachen "Rassismus" Kenntnis genommen. Mit seinem Urteil schränkt das Bundesgericht in einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Art die Gedanken- und Meinungsfreiheit des Schweizervolkes ein. Diese Art der Rechtssprechung zeigt, dass sich die Schweiz langsam aber sicher in Richtung eines totalitären Staates begibt. Dieser Richterspruch hat endgültig klar gemacht, dass wir Schweizer, wenn überhaupt, unsere Meinung zu gewissen Themen nur noch im engsten privaten Kreis ungestraft äussern dürfen. Damit hat sich unser "Rechtsstaat" endgültig von der Meinungsfreiheit verabschiedet. Bedenklich ist, dass das Rassismus-Gesetz dem Schweizer Stimmbürger damals mit dem Argument schmackhaft gemacht wurde, es gehe "hauptsächlich um die Verfolgung von Holocaust-Leugern". Nur die Freiheits-Partei hatte im Vorfeld der Abstimmung vor den verheerenden Folgen dieses Maulkorb-Gesetzes gewarnt. Für Rückfragen: Kontaktinformationen: Freiheits-Partei der Schweiz FPS Zentralsekretariat CH-4622 Egerkingen
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