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vaterschaftstest.ag - .ag-Domains nur für Aktiengesellschaften? Vor einer neuen Abmahnwelle gegen Inhaber von Internet- Adressen mit doppeldeutiger Domain-Endung warnt der Branchendienst www.domain-recht.de: nach einem Urteil des OLG Hamburg dürfen Domain-Namen mit der Endung .ag (für Antigua und Barbuda) zur geschäftlichen Verwendung nur von Aktiengesellschaften registriert werden. Auch für weitere exotische Top Level Domains könnte diese Entscheidung schwer wiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Oliver P., Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag und Chef eines Privatinstituts für DNA-Analysen, sieht sich derzeit einer kuriosen Klage vor dem Landgericht Hamburg ausgesetzt. Einziger Vorwurf: er betreibe eine Internet-Adresse mit der Endung .ag, führe sein Unternehmen jedoch nicht als Aktiengesellschaft. Wegbereiter für dieses Verfahren ist ein Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juni 2004 (Az.: 5 U 162/03) im Rechtsstreit um die Nutzung des Zeichens tipp.ag. Das Gericht vertrat damals die Ansicht, dass .ag-Domains ausschließlich von gleichnamigen Aktiengesellschaften registriert werden dürfen. Beklagte war ein Annahmeservice für Gewinnspiele im Internet, der seinen Geschäften in der Rechtsform einer GmbH nachging. Zur Begründung führte das Gericht an, dass durch die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung tipp.ag die angesprochenen Interessenten über die Unternehmensform getäuscht würden; dies führe dazu, dass sich nicht unerhebliche Teile des Verkehrs irrtümlich mit dem Angebot näher befassten. Dass mit der Abkürzung "AG" auch Amtsgerichte, Arbeitsgemeinschaften oder das chemische Symbol für Silber gemeint sein könnten, ließ das Gericht nicht gelten. Noch bevor das Urteil zu tipp.ag rechtskräftig wurde - es ist derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig - liegt nun mit dem Verfahrung um die Domain vaterschaftstest.ag der erste Folgestreit vor, der sich im Wesentlichen auf die Gründe der tipp.ag-Entscheidung stützt. Sollte die Klägerin hiermit durchdringen und sich die Rechtsprechung der Hamburger Gerichte zu .ag-Domains festigen, könnte dies schwer wiegende Folgen für das Internet in Deutschland auslösen, und viele deutsche Unternehmen und Anbieter von der freien Registrierung ihrer Domain-Namen ausgesperrt bleiben. Eine Abmahnwelle gegen Inhaber von geschäftlich genutzten .ag-Domains, die keine Aktiengesellschaft sind, gilt als wahrscheinlich. "Die juristische Fachliteratur hat in zahlreichen Artikeln sehr deutlich gemacht, dass das Urteil aus Hamburg zu tipp.ag im Hinblick auf die enge Verzahnung von Domain-Inhaber und möglicher Bedeutung der Domain-Endung abwegig ist", so Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt beim Branchendienst domain-recht.de. Die Endung .ag stehe vielmehr in Anlehnung an den "ISO 3166 Code" der International Organization for Standardization - wie zum Beispiel .de für Deutschland oder .at für österreich - als offizielles Landeskürzel für den karibischen Inselstaat Antigua und Barbuda. Zu den abstrusen Folgen der tipp.ag-Entscheidung zählt, dass im geschäftlichen Verkehr möglicherweise auch .tv-Domains, die als "Fernseh-Domains" beworben werden, nur vom Inhaber eines Fernsehsender gleichen Namens betrieben werden dürften. Kein Grund zur Sorge besteht dagegen bei Personen, die ihre Domains nicht im geschäftlichen Verkehr verwenden. "Für die rein private Nutzung von Domain-Namen gilt die Entscheidung zu tipp.ag oder vaterschaftstest.ag nicht, da für sie die einschlägigen Paragraphen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) keine Anwendung finden", kann Rechtsanwalt Dingeldey wenigstens für etwas Beruhigung sorgen. Weitere Informationen finden Sie unter: > http://www.domain-recht.de (Online-Ratgeber Domain-Namen) united-domains AG: www.domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains AG Die united-domains AG wurde im August 2000 von einem jungen Team aus Software-Entwicklern, Kaufleuten und Juristen gegründet und gehört mittlerweile zu den etablierten Anbietern im deutschsprachigen Raum. Im Januar 2004 übernahm die LYCOS Europe N.V., einer der führenden europäischen Portalanbieter, 100 Prozent Der Gesellschaftsanteile der united-domains AG. In ihren Domain- Portfolios verwaltet das Unternehmen über 450.000 Domain-Namen von mehr als 150.000 Kunden. united-domains positioniert sich als der Domain-Spezialist im Markt. Neben dem Angebot von über 60 Domain- Endungen zur Registrierung, ist das Kern-Produkt der united-domains AG das weltweit einzigartige "Domain-Portfolio 2.0", ein webbasiertes Software-Tool zu Verwaltung und Konfiguration von Domain-Namen. Das Domain-Portfolio ermöglicht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die Verwaltung und Konfiguration aller Domain- Namen mit einem Passwort, unabhängig davon, bei welchem Provider die Domains registriert worden sind. Das Domain-Portfolio wird so zur persönlichen Domain-Schaltzentrale des Kunden. Kontaktinformationen: united-domains AG Markus Eggensperger united-domains AG Gautinger Straße 10 D-82319 Starnberg Tel.: 0 81 51 / 3 68 67 - 0 eMail: eggensperger@united-domains.de http://www.united-domains.de
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