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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überführten zwei Verantwortliche einer Münchner Reinigungsfirma Mehrjährige Haftstrafen für Schwarzarbeit in der Reinigungsbranche Vor dem Amtsgericht München mussten sich zwei Geschäftsführer verantworten, die über Jahre hinweg mehrere gut gehende Firmen für Gebäudereinigung betrieben. Die Geschäftspartner wurden wegen Betrugs zu Lasten der Sozialversicherung und Steuerhinterziehung zu Haftstrafen von drei Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zu drei Jahren verurteilt. Als Auftraggeber waren die Unternehmer überwiegend für Münchner Nobelhotels tätig, die offensichtlich jedoch nichts über das kriminelle Treiben der von ihnen beauftragten Firmen wussten. In einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren wurden insgesamt 3,8 Millionen Euro an Sozialabgaben und Steuern hinterzogen. Die verschiedenen Firmen haben die beiden Geschäftsführer jeweils innerhalb kurzer Zeit gegründet. Mit Dumpingpreisen unterboten sie Mitbewerber und erhielten so ausreichend Aufträge, vor allem im Bereich der Zimmerreinigung in Münchener Hotels der gehobenen Klasse. Was die Auftraggeber jedoch nicht wussten: die Arbeitnehmer wurden von den beauftragten Unternehmen meist gar nicht oder erst einige Monate nach ihrem tatsächlichen Arbeitsbeginn angemeldet. Daneben wurden Vollzeitkräfte als geringfügig Beschäftigte geführt und Reinigungskräfte lange vor ihrem tatsächlichen Arbeitsende abgemeldet. Ein Teil der beschäftigten Arbeitnehmer "kassierte" neben den Schwarzlohnzahlungen zusätzlich Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen. In diesem Zusammenhang sind weitere Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetruges gegen mehr als 20 Arbeitnehmer, die zum Teil über Jahre hinweg Sozialleistungen zu Unrecht erhielten, anhängig. Um die Personalkosten der schwarz beschäftigten Arbeitnehmer zu verschleiern und Umsatzsteuerrückerstattungen zu erschleichen, kauften die Geschäftsführer Rechnungen von scheinbaren Subunternehmern und konnten so ihre vermeintlichen Ausgaben nachweisen. Kein Verständnis für derartige Geschäfte hatte das Amtsgericht München bei der Hauptverhandlung. Die zuständige Richterin verurteilte die beiden Geschäftsleute zu Haftstrafen von drei Jahren und sieben Monaten beziehungsweise zu drei Jahren. Bei diesem Strafmaß berücksichtigte das Amtsgericht bereits, dass beide Täter voll umfänglich geständig waren. Beide Urteile sind rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Neben den Haftstrafen erwartet die beiden nun auch die Nachforderung der hinterzogenen Sozialabgaben und Steuern. Herausgeber: Hauptzollamt München -Finanzkontrolle Schwarzarbeit- Landsberger Straße 124 80339 München Kontaktinformationen: Herr Matschke Tel.: 089/5109-2600 Fax: 089/5109-2626 E-Mail: rene.matschke@hzam.bfinv.de |
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