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Pressemitteilung übermittelt von directnews. Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich. direct/FAZ: Freier von Zwangsprostituierten sollen bestraft werden Freier von Zwangsprostituierten sollen bestraft werden / CSU will Gesetzentwurf einbringen Wer die Sex-Dienste von Frauen kauft, die ihrerseits erkennbar Opfer von Menschenhandel sind, soll künftig bestraft werden. Ein entsprechendes Strafgesetz will die bayerische Justizministerin Merk (CSU) im Bundesrat vorlegen. Nach Auskunft der Ministerin werden jedes Jahr etwa 700 000 Frauen zum Zweck sexueller Ausbeutung als Arbeitskräfte gehandelt, davon alleine eine halbe Millionen Frauen in Europa. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs seien es in Deutschland überwiegend Frauen aus Osteuropa, die zur Prostitution gezwungen würden. Oft würden diese jungen Frauen unter falschen Vorwänden nach Deutschland gelockt und kämen in der Hoffnung, durch Arbeit als Haushälterin der heimatlichen Not zu entkommen. In Deutschland würden sie dann "regelrecht versklavt". Der jährliche Gewinn mit dieser Form der Zwangsprostitution liege in Europa bei etwa zehn Milliarden Euro. Den "Markt für die Ausbeutung dieser gepeinigten Frauen" schüfen auch Männer in Deutschland, sagte die Ministerin der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe). Und dagegen wolle sie vorgehen, trotz erkennbarer juristischer Schwierigkeiten bei einem solchen Straftatbestand. Denn es sei schwierig, den Nachweis zu führen, daß ein "Freier" wisse, daß die Prostituierte seiner Wahl ein Opfer von Menschenhandel sei. "Derjenige aber, der davon weiß oder grob fahrlässig nicht erkennt, daß eine Frau wie ein Tier gehalten wird, sie nicht einmal einen Personalausweis besitzt, nicht ausgehen kann, wann sie will, die Sprache nicht beherrscht und zu fünft in einem Zimmer leben muß, muß aber bestraft werden", so Merk. "Derjenige, der den Menschenhandel ausnutzt, muß ebenso bestraft werden, wie derjenige, der ihn betreibt." Nach den Vorstellungen der bayerischen Justizministerin soll der Strafrahmen für dieses im Strafgesetzbuch neu einzuführende Delikt Geld und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsehen. Kontaktinformationen: Reinhard Müller Frankfurter Allgemeine Zeitung Tel.: 0049 (0)69-75 91-19 58 E-Mail: cvd@faz.de
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