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"Kein Ei mit der Drei" - Täuschung über Tierhaltungsformen beenden Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Eierkennzeichnung deckt Mängel auf - vzbv fordert Agrarministerkonferenz zum Handeln auf Einen "faulen Kompromiss" sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dem Beschluss der Bund/Länder-Agrarministerkonferenz der vergangenen Woche, Kriterien für eine Eiererzeugung in "Kleinvolieren" zu erarbeiten. "Statt einer modifizierten Käfighaltung mit semantischen Tricks ein artgerechtes Image zu verpassen, sollten die Bundesländer lieber die Umsetzung bestehender Kennzeichnungsvorschriften kontrollieren", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Ein heute vorgestellter bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen hat massive Vollzugsdefizite auf Wochenmärkten und in Geschäften aufgedeckt. In vielen Fällen fehlte der vorgeschriebene Hinweis auf den Verpackungen zur Haltungsform. Ebenfalls fehlte häufig die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums. Untersucht wurden bundesweit 628 Geschäfte und 201 Wochenmärkte. Die Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnen die Käfighaltung ab. Für über 80 Prozent ist die Art der Tierhaltung ein wichtiges Kriterium beim Lebensmittelkauf, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Auftrag des vzbv. Schon heute überschreitet die Nachfrage nach Eiern aus Freilandhaltung das gegenwärtig in Deutschland produzierte Angebot. "Der Versuch mit einer neuen Kriteriendiskussion zur Käfighaltung die bestehende Legehennenverordnung zu kippen und somit modifizierte Käfige in Deutschland ab 2007 weiterhin zu ermöglichen, ist ein falsches Signal", so Edda Müller. Stattdessen sollten die Agrarminister die Nachfrage nach artgerecht erzeugten Eiern für sinnvolle Investitionsentscheidungen und Arbeitsplätze in Deutschland nutzen. Wesentliche Voraussetzung sei, dass Verbraucher nicht getäuscht würden. "Dies betrifft sowohl die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen als auch die konsequente Umsetzung bestehender Eier-Kennzeichnungsregelungen." Nach der seit Januar 2004 geltenden neuen Kennzeichnungsregelung müssen Verbraucher eindeutig erkennen können, wann es sich um ein Ei aus Käfighaltung handelt. Danach müssen die Hersteller die Eier mit einem direkt auf das Ei gedruckten Erzeugercode (erste Ziffer "3" = Käfighaltung) und die Verpackungen mit einem Hinweis auf die Haltungsform versehen. Der Bericht zum bundesweiten Marktcheck "Kennzeichnung von Eiern im Lebensmitteleinzelhandel" ist in fast allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich (www.verbraucherzentrale.com) oder unter anderem auf der Website der federführenden Verbraucherzentrale Thüringen abrufbar. Kontaktinformationen: utta Jaksche Referentin Agrar- und ernährungspolitische Grundsatzfragen gesundheit@vzbv.de Christian Fronczak Pressereferent vzbv presse@vzbv.de
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