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Mitteilung übermittelt von directnews. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich. DIRECT/ACHSE: Therapie seltener Krankheiten gefährdet ACHSE: Therapie seltener Krankheiten gefährdet Gemeinsamer Bundesausschuss läuft Gefahr, seltene Krankheiten bei OTC-Liste zu übersehen Bonn, 16. März 2004. Anlässlich der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GemBA) zur Verabschiedung der Liste erstattungsfähiger nicht-verschreibungspflichtiger OTC-Arzneimittel äußerten sich Vertreter der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) skeptisch. Nach dem nun bekannten Ergebnis werden einige wichtige Arzneimittel nicht mehr erstattungsfähig sein. Zudem besteht die Gefahr, dass gerade solche Präparate, die bei der Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen eingesetzt werden, übersehen und daher in Zukunft nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. "Eine abschließende Liste über die Therapiestandards aller schwerwiegenden Erkrankungen zu erstellen, ist innerhalb der gesetzten Frist gar nicht zu leisten. Ärzte sollten daher die Möglichkeit erhalten, diese Medikamente über eine so genannte Öffnungsklausel zu verschreiben", meint Dr. Andreas Reimann, Mitglied des ACHSE-Leitungsteams. Bei den kurzen Fristen, die für die Beratung zur Verfügung standen, laufen gerade kleinere Patientengruppen Gefahr unter die Räder zu kommen", sagte Reimann. Eine regelmäßige Überprüfung der Liste sei deshalb ebenso dringend geboten, wie die Möglichkeit, notwendige Arzneimittel auch weiterhin zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen, auch wenn sie noch nicht auf der Liste aufgeführt seien. Gerade eine solche "Öffnungsklausel" wurde jedoch heute abgelehnt. Die verabschiedete Liste müsse - so der Ausschuss - Erkrankungen und OTC-Arzneimittel abschließend aufzählen. "Betroffene seltener Erkrankungen, die bei der jetzt vorliegenden Aufzählung vergessen oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, werden künftig ihre notwendigen Medikamente selber zu zahlen haben, ohne dass sich diese Beträge auf die Einprozent-Regelung für chronisch Kranke anrechnen lässt. Damit hat das Versprechen, dass notwendige Arzneimittel auch erstattet werden, für diese Patienten keine Gültigkeit mehr", sagt Borgi Winkler-Rohlfing, selbst von einer seltenen Erkrankung betroffenes Mitglied des Leitungsteams der ACHSE. Als "selten" gilt eine Krankheit, wenn weniger als fünf von 10.000 Einwohnern davon betroffen sind. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) ist eine Sonderorganisation innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH). Sie vertritt die Interessen der Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Seltenen Krankheiten in Deutschland. Die ACHSE hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Wissen um Seltene Erkrankungen zu stärken, die Verbesserung von Forschung und Therapie zu unterstützen und die Selbsthilfe der Betroffenen zu fördern. Kontaktinformationen: Dr. Andreas Reimann (Mitglied Leitungsteam ACHSE) Telefon 0228/9 87 80-0 Telefax 0228/9 87 80-77 E-Mail presse@Mukoviszidose-ev.de
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