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  Wirtschaft, Handel
 
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Berlin, 09.03. 2004 18:14

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DIRECT/CargoLifter: Amtsgericht Cottbus lehnt Entlassung von Prof. Mönning als Insolvenzverwalter ab

Amtsgericht Cottbus lehnt Entlassung von Prof. Mönning als Insolvenzverwalter von CargoLifter ab

Die Beschwerde der Initiative Zukunft in Brand, des Vorstands der CargoLifter AG, Hans-Georg Engelken und einiger Gläubiger der CargoLifter Gruppe beim Amtsgericht Cottbus gegen den Insolvenzverwalter Prof. Mönning mit der Anregung, ihn von Amts wegen aus wichtigem Grund zu entlassen, wurde von der zuständigen Rechtspflegerin des Amtsgerichts Cottbus zurückgewiesen. Die Begründung des Beschlusses stößt bei den Beschwerdeführern auf Unverständnis.

Das Amtsgericht räumt dem "Ermessensspielraum" des Insolvenzverwalters ein höheres Gewicht ein als seiner Verpflichtung, das Insolvenzgut zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Falsche Angaben gegenüber der Gläubigerversammlung in zweistelliger Millionenhöhe bezüglich der Forderungshöhe werden zwar bestätigt, ein solches "Versehen" führe jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu einer Entlassung.

Die Rechtspflegerin macht sich die Rechtfertigungen des Insolvenzverwalters aus seiner Stellungnahme überwiegend zu eigen, ohne diese eigenständig zu überprüfen oder auch nur den Beschwerdeführern Gelegenheit zur Erwiderung zu geben. Eine Reihe von Beschwerdepunkten bleibt gänzlich unkommentiert.

Die Beschwerdeführer bedauern die ihrer Meinung nach voreingenommene Haltung der Rechtspflegerin und die oberflächliche Abfertigung des Beschwerde-Schriftsatzes und erwägen nun, den Weg der Zivilklage und Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter zu beschreiten.

Berlin, 9.3.2004


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