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Bonn, 31.01. 2004 12:22



Das VDBI-Fachzeichen steht für umweltfreundliche Bestattungswäsche

Der Umweltschutz ist heute auch auf dem Weg zur letzten Ruhe ein ernstzunehmendes Thema. Die VDI-Richtlinie 3891 "Emissionsminderung Einäscherungsanlagen" sowie die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung, in der Mindestanforderung an Einäscherungsanlagen festgeschrieben werden, sind ein Indiz dafür. So sehr dieser Vorstoß aus grundsätzlichen umweltpolitischen Gesichtspunkten zu begrüßen ist, so bruchstückhaft ist seine Umsetzung bislang ausgefallen.

Die am 1. Mai 1997 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung beinhaltet:

eine Mindestfeuertemperatur von 850°C sowie
Emissionsgrenzwerte für die Kohlenmonoxyd-Konzentration, die kontinuierlich gemessen werden muß, und für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Dioxine und Furane, die alle drei Jahre zu überprüfen sind.
Was eindeutig fehlt, ist eine Regelung für den Input, d. h. Anforderungen an Bestattungswäsche, Sargmaterialien und Ausstattung. Denn es ist auch ohne große chemische und physikalische Kenntnisse einleuchtend, daß die einzuäschernden Materialien unmittelbar die Emissionen beeinflussen. Oder anders ausgedrückt: je schadstoffhaltiger die Materialien sind, um so größere Summen müssen in die Einäscherungsanlagen investiert werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
Den zulässigen Input zu definieren und zu begrenzen, macht also durchaus Sinn. Der VDBI hat sich bereits lange vor Inkraftreten der VDI-Richtlinie sowie den diversen Eingangsstoffbeschränkungen, die mittlerweile in zahlreichen Krematorien existieren, mit Umweltfragen auseinandergesetzt. Ziel war und ist es, den Bestattern und den Anlagenbetreibern verläßliche, nachvollziehbare Anhaltspunkte für umweltverträgliche Bestattungswäsche an die Hand zu geben. Als Ergebnis hat die Bestattungswäsche-Industrie folgende Eckpunkte zur Sicherstellung einer umweltverträglichen und qualitativ einwandfreien Beschaffenheit ihrer Produkte erarbeitet:
Anforderungen an Bestattungswäsche
Diese geben u.a. vor, daß

die Anforderungen zu erfüllen sind, die sich aus den Zielen des Umweltschutzes hinsichtlich der Vergänglichkeit im Erdreich und bei der Einäscherung ergeben,
die Bestattungswäsche (Bestattungskleider, Decken, Kissen, Sargbespannung, Sargmatratzen) in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3891 aus Werkstoffen bestehen soll, die im wesentlichen nur die Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff enthalten und keine ungesättigten Bindungsanteile (durch Mehrfachbindungen) aufweisen. Diesen Anforderungen entsprechen Zelluloseprodukte und Zelluloseprodukte mit einem stickstofffreien Synthetikanteil von max 30% sowie Produkte aus Polyalkenen und Folien aus Polyethylen und Polypropylen. Naturprodukte wie Daunen sind sind ebenfalls zulässig. Polyamid- und/oder polyacrylnitrilhaltige Produkte sind nicht erlaubt.
Kennzeichnung der Bestattungswäsche mit dem Fachzeichen - Bestattungswäsche -, die o.g. Anforderungen genügt, darf mit dem VDBI-Fachzeichen "Umweltverträglich bis zur Faser" gekennzeichnet werden, das seit April 1996 unter der Nummer 39520987 als Warenzeichen eingetragen und geschützt ist. Es wird als bedrucktes Stoffetikett in die jeweiligen Wäschestücke eingenäht und trägt die vom VDBI vergebene Herstellnummer des jeweiligen Wäscheproduzenten. Autorisiert zur Verwendung dieses Zeichens sind ausschließlich die 25 Mitgliedsfirmen des VDBI. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen sowie ein Mißbrauch des Fachzeichens werden geahndet.
Analyse von Bestattungswäsche
Der VDBI hat 1994 eine Elementaranalyse von Bestattungswäsche, die den verbandseigenen Anforderungen an Bestattungswäsche genügt, in Auftrag gegeben. Der TÜV Rheinland hat diese Analyse im Frühjahr 1995 durchgeführt. Die Untersuchung umfaßte insgesamt 13 Materialproben von 9 Stofflieferanten für Kleider, Decken, Matratzen und Bespannung, die einen Querschnitt durch das Angebot an Bestattungswäsche geben. Die Proben wurden auf die Elemente hin analysiert, die in der VDI-Richtlinie 3891 genannt bzw. die umweltbedenklich sind und bei Textilien dieser Art auftreten könnten.
Die Analyse zeigt, daß die untersuchte Bestattungswäsche für die Einäscherung und Erdbestattung ohne Einschränkung geeignet ist. Bestattungswäsche, deren Absatz mit phantasievollen, aber nichtssagenden Kennzeichen gefördert werden soll, ist unter Umweltkriterien mit Vorsicht zu genießen. Denn nach Beobachtungen des Verbandes kursiert unverändert Ware aus reinem Polyester auf dem Markt - und Bestattungswäsche aus 100% Polyester entspricht gerade nicht den Umweltanforderungen des VDBI und auch nicht denen der VDI-Richtlinie 3891. Umweltverträglichkeit und weitestgehender Verzicht auf Kunstfasern sind nämlich untrennbar miteinander verbunden, wobei der Schutz der Umwelt - wie in anderen Bereichen auch - nicht zum Nulltarif zu bekommen ist.
Nachdem der Berliner Umweltsenat keine Herstellernummern mehr vergibt und seine diesbezüglichen Aktivitäten vollständig eingestellt hat, bietet allein noch das System des VDBI eine Gewähr für umweltverträgliche Bestattungswäsche.


Kontaktinformationen:
Siegfried v. Lauvenberg, VDBI, Bonn
VDBI@bestattungswaesche.com

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