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Informationen des LBA zum Unfall Flash Airlines Aufgrund zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Unfall eines Flugzeuges der Fluggesellschaft Flash Airlines teilt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit: Die deutschen Luftfahrtbehörden sind von der Schweizer Luftfahrtbehörde im Oktober 2002 über Beanstandungen bei der Fluggesellschaft Flash Airlines informiert worden. Flash Airlines hat zum damaligen Zeitpunkt Deutschland nicht angeflogen. Flash Airlines hat erst ein Jahr später beim Luftfahrt-Bundesamt einen Antrag auf Erteilung von Verkehrsrechten gestellt. Vor Genehmigung der Einflüge wurde vom Luftfahrt-Bundesamt die aktuelle Lage überprüft. Zur Beurteilung wurden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen auch - wie generell üblich - die Ergebnisse der Kontrollen anderer ausländischer Luftfahrtbehörden herangezogen, beispielsweise aus Frankreich und Polen. Es bestand nach den entsprechenden Prüfungen kein Grund, die Einflüge zu verweigern. Daher wurde dem Antrag im September 2003 entsprochen. Die ägyptische Fluggesellschaft wurde in Deutschland im Oktober und erneut im November 2003 stichprobenartig und unangemeldet kontrolliert. Bei diesen vom Luftfahrt-Bundesamt veranlassten Kontrollen der Maschinen wurden keine Beanstandungen festgestellt, die zu einem Widerruf der Ein- oder Überflüge Anlass gaben. Kontaktinformationen: Luftfahrt-Bundesamt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0531 - 2355-552 Fax: 0531 - 2355-751 E-Mail: Cornelia.Eichhorn@lba.de
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