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Regierung leitet Planfeststellungsverfahren ein Sechsstreifiger Ausbau der der A 8zwischen Zusmarshausen und Burgau Die Regierung von Schwaben hat für einen weiteren Abschnitt zum Ausbau der A 8 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens ist der sechsstreifige Ausbau zwischen Zusmarshausen und Burgau. Mit den Plänen für diesen 10,7 km langen Abschnitt, die die Autobahndirektion Südbayern der Regierung zur Genehmigung vorgelegt hat, wurde die letzte Planungslücke im Bereich zwischen Leipheim und Augsburg-West geschlossen. Im Planfeststellungsverfahren wird zunächst betroffenen Bürgern und Fachstellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anschließend wird die Regierung von Schwaben in einem förmlichen Verfahren sämtliche Einwendungen prüfen. Hauptsächlich betroffen von dem neuen Ausbauabschnitt ist der Markt Zusmarshausen mit seinen Ortsteilen Friedensdorf, Wollbach und Vallried. Der 10,7 km lange Abschnitt beginnt etwa einen Kilometer vor der Anschlussstelle Zusmarshausen, führt durch das beidseitig bebaute Zusamtal und endet etwa einen Kilometer vor Jettingen-Scheppach. Der Ausbau der A 8 soll bei Zusmarshausen auf der Nordseite der bestehenden Autobahn erfolgen und zwischen Vallried und Jettingen-Scheppach auf der Südseite. Derzeit fahren dort im Durchschnitt mehr als 52.000 Fahrzeuge am Tag. Bis zum Jahr 2020 soll die Verkehrsbelastung sogar auf 66.000 Kraftfahrzeuge pro Tag steigen, was den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 dringend notwendig macht. Zwischen Zusmarshausen und Burgau fehlen bislang aktive Lärmschutzmaßnahmen. Deshalb sieht die Planung im Bereich von Zusmarshausen, Friedensdorf und Vallried, Schallschutzwälle und Schallschutzwände vor, die eine Höhe von 4 bis 9 Meter über Fahrbahnoberkante erreichen. Dadurch soll eine deutliche Verbesserung der Wohnsituation für die Bevölkerung entlang der Autobahn erreicht werden. Die Autobahndirektion Südbayern rechnet mit Gesamtkosten für den Autobahnabschnitt bei Zusmarshausen in Höhe von rund 71,5 Mio. €. Der Planabschnitt bei Zusmarshausen bildet einen von insgesamt sechs Ausbauabschnitten zwischen der Landesgrenze bei Leipheim und der Anschlussstelle Augsburg-West. Für die ersten beiden Planungsabschnitte bei Leipheim und Günzburg besteht seit längerem Baurecht. Hier ist ein Teil der Strecke schon ausgebaut. Für die folgenden Abschnitte bei Burgau, Adelsried und Augburg-West hat die Autobahndirektion Südbayern im letzten halben Jahr Zug um Zug die notwendigen Antragsunterlagen vorgelegt. Die jetzt für den Bereich Zusmarshausen vorgelegten Plänen stellen gleichsam den Schlussstein der Ausbauplanung zwischen Leipheim und Augsburg dar. Die Vorlage der Pläne bildet den Auftakt für ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, in dessen Verlauf die Regierung von Schwaben den Betroffenen Bürgern und zahlreichen Fachstellen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Die Planunterlagen werden voraussichtlich ab dem 7. Januar 2004 in den Rathäusern der Märkte Zusmarshausen und Jettingen-Scheppach zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Während der einmonatigen Auslegung der Pläne können sich die betroffenen Bürger ein genaues Bild von dem geplanten Autobahnausbau machen. Wo und wann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann, wird von den beiden Marktverwaltungen noch ortsüblich bekannt gegeben. Nach Ablauf der einmonatigen Auslegung haben die Betroffenen zwei weitere Wochen Zeit, um schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Diese Einwendungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände werden im kommenden Frühjahr im Rahmen eines mündlichen Erörterungstermins im einzelnen besprochen. Kontaktinformationen: martin.pflaum@reg-schw.bayern.de
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