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direct/FIBEP Landesgruppe Deutschland e.V.: Urheberrecht darf nicht zur Wettbewerbsverhinderung führen
Urheberrecht droht zum Instrument für die Gestaltung des Informationsmarktes degradiert zu werden.
FIBEP-Vorstand Graßy: "Klagedrohung gegen Kunden der Medienauswerter ist wenig hilfreich."
Berlin, 16. Juni 2004 "Das zur digitalen Weitergabe von Presseartikeln ergangene Urteil des Kammergerichts Berlin und dessen Kommentierung durch die Verlegerseite (w & v vom 11.6.2004) zeigen, dass die Gefahr besteht, das Urheberrecht zu einem Instrument zu degradieren, mit dessen Hilfe die Rechteinhaber direkten Einfluß auf die Gestaltung des Informationsmarktes nehmen", erklärte der stellvertretende Vorstand der FIBEP Landesgruppe Deutschland e.V., Dr. Oliver Graßy, heute in Berlin. "Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2002 den elektronischen Pressespiegel im Grundsatz dem herkömmlichen gleichgestellt und eine betriebs- oder behördeninterne Erstellung ausdrücklich erlaubt. Dass Unternehmen oder Institutionen diese Dienstleistung nach außen vergeben, ist ein rein betriebswirtschaftlicher Vorgang, der nicht zuletzt auf den enormen Effizienzdruck in Unternehmen und Verbänden zurück zu führen ist. Auf der Grundlage des Urheberrechts Unternehmen zwingen zu wollen, Medienanalyse und -auswertung in jedem Fall intern zu betreiben, stellt letztlich einen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen dar", so Graßy weiter. Da gegen das Urteil des Kammergerichts eine Revision nicht zugelassen worden sei, sei es nunmehr "vordringliche Aufgabe des Gesetzgebers darüber zu befinden, inwieweit derart weitreichende unternehmenspolitische Wirkungen auf die Kunden der Medienauswerter dem eigentlichen Schutzzweck des Urheberrechts völlig zuwider laufen".
Als "wenig hilfreich" bezeichnete Graßy zudem die unverhohlene Klagedrohungen der Verlegerseite gegen die Kunden der Medienauswerter. "Wir haben ein vehementes Interesse an konstruktiven und effizienten Lösungen aller Beteiligten im Interesse unserer Kunden. Dazu gehört vor allem eine faire Wettbewerbssituation auf der Grundlage einer eindeutigen Rechtslage. Beides ist derzeit jedoch nicht gegeben", ergänzte der FIBEP-Vorstand. Dazu wäre es seiner Meinung erforderlich, die von den Verlegern gegründete PMG entweder vollkommen auf dem freien Markt agierend auch den Bestimmungen des Wettbewerbsrechts zu unterwerfen oder sie als Verwertungsgesellschaft einer diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Kontrolle zu unterstellen. "Unter dieser Voraussetzung könnte es dann auch zu einer fairen Preisbildung kommen, die momentan angesichts der Höhe und fehlenden Überprüfung der Lizensierungskosten noch nicht gegeben ist." Ohne faire Preisbildung stünden die Unternehmen vor der Situation, über den für sie strategischen Wettbewerbsfaktor Information entweder zeitnah, aber teuer oder spät und dafür kostengünstig verfügen zu können. "Für die Attraktivität Deutschlands als zukunftsorientiertem Wirtschaftsstandort wäre das eine mehr als kontraproduktive Wirkung. Die gerade auch von der Bundesregierung immer wieder beschworene Informations- und Wissensgesellschaft wäre dann nicht mehr als eine Phrase", hob der FIBEP-Vorstand hervor.
Graßy forderte angesichts dieser Situation den Gesetzgeber auf, "sämtliche diesbezüglichen noch existierenden Grauzonen des Urheberrechts zu beseitigen und eine klare und unmissverständliche Regelung über die Herstellung und Nutzungsmöglichkeiten elektronischer Pressespiegel zu schaffen. Die Beschränkung der Gestaltungsfreiheit von Unternehmen und Verbänden in der Form ihrer Informationsbeschaffung kann nicht die Antwort auf das moderne Informationszeitalter sein."
International bereits seit mehr als fünfzig Jahren vertreten, wurde die FIBEP Landesgruppe Deutschland e.V. im Jahr 2002 als erste nationale Kooperation von den führenden deutschen Medienbeobachtungsunternehmen gegründet. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Mitglieder repräsentieren ca. 80 Prozent des gesamten deutschen Marktes im Bereich Medienbeobachtung und Presseauswertung. Pro Monat haben sie zusammen durchschnittlich rund 10.000 Kundenkontakte.