EU-Zinsrichtlinie: Keine Lösung für nationale Kapitaleinkommensbesteuerung
Nach Auffassung des Bankenverbandes bringt die am Donnerstag gefundene Verständigung der EU-Botschafter mit der Schweiz über ein In-Kraft-Treten der so genannten EU-Zinsrichtlinie zum 1. Januar 2005 noch keine Lösung für die deutsche Kapitaleinkommensbesteuerung. „Ein auf grenzüberschreitende Zinszahlungen beschränkter Informationsaustausch, von dem eine Reihe von Staaten – möglicherweise auf Dauer – mit einer anonymen Quellensteuer ausgenommen bleiben, wird nicht zu der erhofften EU-weiten Verbesserung der Steuermoral führen, sondern nur zu mehr Bürokratie“, erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbands deutscher Banken.
Dies gelte umso mehr, als viele Kapitalanlagen – namentlich im Aktien- und Investmentbereich, aber auch zahlreiche innovative Finanzinstrumente – auch künftig nicht durch die Richtlinie erfasst würden. Es bleibe nach wie vor ein erheblicher Spielraum für international orientierte Anleger. Daher bestehe unverändert dringender Handlungsbedarf für eine Neuordnung der Besteuerung privater Kapitalanlagen, die dem internationalen Wettbewerb um Kapitalanleger standhalte.
„Wir brauchen eine Kapitaleinkommensbesteuerung, die Akzeptanz beim Bürger findet“, so Weber. Bereits seit längerem habe die Kreditwirtschaft gemeinsam mit der übrigen Wirtschaft als Lösung die Einführung einer moderaten Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und private Wertpapierveräußerungsgeschäfte vorgeschlagen. Die Bundesregierung habe sich auf Drängen der Opposition noch Ende letzten Jahres in einer Protokollerklärung zum Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit verpflichtet, im Jahr 2004 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. „Heute negiert die Regierung die Erklärung und die Opposition fordert sie nicht ein“, so Weber.
Die jetzt getroffene Verständigung über die EU-Zinsrichtlinie mache es umso dringlicher, die längst überfällige Neuordnung der Besteuerung von privaten Kapitalanlagen in Deutschland anzugehen. „Regierung und Opposition sind gemeinsam gefordert. Denn es besteht unverändert die Chance für den deutschen Gesetzgeber, mit der Einführung einer Abgeltungsteuer auf diesem Gebiet endlich klare Verhältnisse zu schaffen und Kapitalanlegern eine verlässliche Perspektive zu bieten. Dies haben die meisten unserer Nachbarn in der Europäischen Union bereits seit längerem getan. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, steht zu befürchten, dass auch die im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit beschlossene Vergangenheitslösung ins Leere läuft.“
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