Wirtschaft/Börse
Ad-hoc-Meldungen über www.News-Ticker.org
Schlechte Nachrichten über Unternehmen sind oft wichtiger als gute. Absehbare Veränderungen der Gewinnsituation oder weitreichende Kooperationen, die geeignet sind, den Aktienkurs zu beeinträchtigen, gehören zu den meldepflichtigen Ereignissen. Das im Herbst verabschiedete Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) sieht die Ausweitung der Publizitätspflicht für börsennotierte Unternehmen vor und regelt genauer als bisher die Bekanntgabe so genannter Ad-hoc-Meldungen. Der Grund: Anleger sollten künftig besser geschützt werden.
Vor dem Hintergrund des Gesetzes erweitert www.News-Ticker.org ab März seinen Dienst nun um Ad-hoc-Meldungen. Es handelt sich um eines der größten Online-Presseportale Europas mit 2,6 Millionen Zugriffen pro Monat. Das Portal versorgt rund 6.000 Redaktionen im deutschsprachigen Raum mit Presseinformationen aller Art. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Wirtschaftsinformationen gelegt.
Bislang gibt es wenige Gesellschaften, darunter die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität und ein Tochterunternehmen der Deutschen Presseagentur, die die Pflicht-Verbreitung der Ad-hoc-Meldungen fast monopolartig unter sich aufteilen. www.News-Ticker.org sieht sich zunächst als Parallel-Anbieter zum Erhöhen der Reichweite für solche Meldungen und hat sich zum Ziel gesetzt, in naher Zukunft eine preiswerte Alternative zur Erfüllung der Publizitätspflicht zu etablieren.
Der Ad-hoc Dienst bei www.News-Ticker.org, der heute Zehntausende von Journalisten in Deutschland erreicht, wird für börsennotierte Unternehmen ab März Ad-hoc-Meldungen kostenlos verbreiten. Neben der BaFin werden dann alle Börsen im deutschsprachigen Raum zeitgleich versorgt. Wirtschafts- und Börsenredaktionen von Presse, Funk und Fernsehen nutzen die verschiedenen Rubriken des schnellen Informationsdienstes bei www.News-Ticker.org seit 2003. Bis die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) www.News-Ticker.org zur Erfüllung der Publizitätspflicht von börsennotierten Unternehmen anerkennt, soll der Dienst kostenlos angeboten werden.