NTO Ad-hoc-Mitteilungen

Ad-hoc Meldung nach §15 WpHG
Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Deutschland, 10.03.2005


Nachbesserung aus dem Spruchstellenverfahren Honsel AG
Zahlung von rd. 1,3 Mio. Euro erwartet



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Die Deutsche Balaton AG erwartet eine Zahlung in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro aus einem heute vor dem Landgericht Dortmund in dem Spruchstellenverfahren betreffend die im Jahr 1999 beschlossene Umwandlung der Honsel AG, Meschede, abgeschlossenen Vergleich. Die Zahlung ist nach dem Inhalt des Vergleichs im Januar 2006 fällig, wird aber bereits im laufenden Geschäftsjahr voll ergebniswirksam.

Im Zuge der formwechselnden Umwandlung der Honsel AG, Meschede, in die Honsel GmbH & Co. KG, Meschede, hatte die Deutsche Balaton AG im Jahr 2000 ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen Erhalt der ursprünglichen Barabfindung erklärt. Der Nachbesserungsanspruch ist das Resultat einer vergleichsweisen Erledigung des Spruchstellenverfahrens.

Disclaimer:
Realisierungsmöglichkeiten und Realisierungswerte sind bei der Deutsche Balaton AG als Beteiligungsgesellschaft nur schwer prognostizierbar. Inwieweit diese kursrelevante Information sich am Jahresende auf gegebenenfalls von der Gesellschaft veröffentlichte Prognosen auswirken wird, kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung nicht abgesehen werden. Ein oder mehrere ergebniswirksame positive Erträge können im Jahresverlauf durch einen oder mehrere ergebniswirksame negative Erträge oder Abschreibungen teilweise kompensiert, ausgeglichen oder überkompensiert werden. Ebenso können negative Erträge im Jahresverlauf sowie Abschreibungen durch positive Erträge im Jahresverlauf oder Zuschreibungen teilweise kompensiert, ausgeglichen oder überkompensiert werden. Ein Rückschluss auf das konkret zu erwartende Jahresergebnis ist daher in der Regel allein aus dieser Information nicht ableitbar.



Rückfragehinweis: Dickemann Jürgen
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