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Bayreuth / München, 01.12. 2008 09:58

Stadt und Landkreis Bayreuth bieten ihren Bürgern im Rahmen eines Pilotprojektes einen neuen Service, der Geld spart

Gute Nachrichten für Bayreuths Autofahrer: Beim Umzug ist kein neues Kfz-Kennzeichen nötig

Wer mit seinem Wohnsitz von der Stadt in den Landkreis wechselt oder umgekehrt, der benötigt ab
sofort kein neues Autokennzeichen mehr – ein neuer Service, der nicht nur Zeit, sondern auch
bares Geld spart. Die AKDB liefert die nötige Software dafür.
Wie Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl und Landrat Hermann Hübner mitteilen, beteiligen sich Stadt und
Landkreis Bayreuth an einem Pilotprojekt, das auf der Basis einer Ausnahmegenehmigung des
Bayerischen Wirtschaftsministeriums diesen neuen Service ermöglicht.


Für Fahrzeuge mit dem
Ortskennzeichen BT kann so bei einem Umzug des Fahrzeughalters auf die sonst notwendige
Umkennzeichnung verzichtet werden. Das bereits vorhandene BT-Kennzeichen darf stattdessen auch nach
dem Wechsel des Wohnsitzes weiterverwendet werden.
Landrat Hübner und OB Dr. Hohl sehen in dem neuen Zulassungsverfahren ein echtes Stück
Verwaltungsvereinfachung: "Stadt und Landkreis haben hier an einem Strang gezogen. Für die
Bürgerinnen und Bürger bedeutet das neue Verfahren Zeit- und Geldersparnis". Denn bisher mussten
Autobesitzer bei einem Umzug zwischen Stadt und Landkreis jeweils neue Kennzeichen anschaffen. Dass
sie sich die Kosten hierfür und das Ummontieren der Schilder künftig sparen können, wurde durch
entsprechende Softwarelösungen der AKDB ermöglicht. Die AKDB ist führender kommunaler
Softwareanbieter und betreibt in Bayreuth eine erfolgreiche Geschäftsstelle.
Die neue Regelung gilt zunächst nur für zugelassene Fahrzeuge. Selbstverständlich können sich
Fahrzeughalter auch weiterhin bei einem Wohnortwechsel auf Wunsch ein neues Kennzeichen ihres
Zulassungsbereichs zuteilen lassen.
Bei einem Umzug von Stadt oder Landkreis Bayreuth in einen anderen Zulassungsbezirk – zum Beispiel
Kulmbach – muss auch weiterhin eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erfolgen. Die
Zulassungsbehörden von Stadt und Landkreis bitten zudem zu beachten, dass trotz der neuen Regelung
Fahrzeughalter ihr Gefährt bei einem Umzug nach wie vor in der Zulassungsstelle ummelden müssen:
Fahrzeugpapiere, gültige Abgas- (AU) sowie Hauptuntersuchungsbescheinigungen (HU) und eine neue
Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) müssen vorgelegt werden.
Über die AKDB
Mit über 35 Jahren Erfahrung in Erstellung und Produktion kommunaler Branchensoftware steht die AKDB
für Kompetenz und Qualität. Als marktführendes Softwarehaus gehören zu den primären Aufgaben der
AKDB die Entwicklung, Pflege und der Vertrieb hochqualifizierter und effizienter Softwarelösungen für
nahezu alle Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden.
Als moderner Dienstleister agiert die AKDB als Service-Rechenzentrum, Datendrehscheibe für den
beleglosen Datenaustausch und Online-Verbindungen. Die AKDB ist Know-how-Zentrum für spezialisierte
Beratung, Betreuung, Verkauf und Schulung. Die eGovernment-Anforderungen der Kommunen und das
Neue Kommunale Finanzwesen (NKFW) sind aktuelle Themen, denen sich die AKDB erfolgreich stellt.
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Kontaktinformationen:
AKDB · AöR
Hansastr. 16 · 80686 München
Herzogspitalstr. 24 · 80331 München
www.akdb.de, mailbox@akdb.de
THans-Peter Mayer
elefon +49 89 5903-0

Hans-Peter Mayer
presse@akdb.de
Telefon +49 89 5903-1532
Telefax +49 89 5903-1845


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