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Frankfurt, 02.03. 2005 19:28

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direct/FAZ: Uneinigkeit über Justizreform



F.A.Z.: Uneinigkeit über Justizreform

Mertin: Eine "große Justizreform" wird es nicht geben
Goll "sauer" auf den Bund



Über die geplante "große Justizreform" gibt es weiter Uneinigkeit. Der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin (FDP) ist der Ansicht, daß es eine solche Reform nicht geben wird. Die Justizminister hatten im vergangenen Jahr im Grundsatz beschlossen, Gerichtszweige zusammenzuführen und eine "funktionale Zweigliedrigkeit" im Instanzenzug zu schaffen. Mertin stellte im Gespräch mit "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe) in Frage, daß es überhaupt einen Bedarf oder einen "vernünftigen Grund" für eine solche Reform gebe: "Es gibt keinen überbordenden Rechtsmittelstaat." Nach Mertins Überzeugung wird es keine verfassungsändernde Mehrheit in Bundesrat und Bundestag für die Reform geben. Am dreistufigen Gerichtsaufbau solle seiner Ansicht nach grundsätzlich nichts geändert werden.

Der baden-württembergische Justizminister Goll (FDP) kritisierte, daß man vom Bund "eher ablehnende Signale" erhalte. "Ich bin deshalb auch recht sauer auf die Immobilität des Bundes bei diesem Thema", sagt Goll der Zeitung. Dort heiße es immer wieder, man warte auf den großen "Gesamtwurf" anstatt sich mit einzelnen Sachbereichen zu beschäftigen. Der hessische Justizminister Wagner (CDU) äußerte, er mache "Druck", daß es zur Justizministerkonferenz Ende Juni beschlußfähige Vorlagen gebe. Nach seiner Einschätzung werde es zwar zu einer Zweigliedrigkeit des Instanzenweges kommen. Er äußerte sich aber skeptisch, was eine Zusammenlegung von Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit angeht. Der sächsische Justizminister Mackenroth (CDU) sagte: "Die Einsicht in die Notwendigkeit der Reform steigt". "Der Zug fährt in diese Richtung."

Eine Unterarbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Durchlaufen von drei Instanzen in der Zivilgerichtsbarkeit schon jetzt eine "seltene Ausnahme" sei. Von einem völligen Ausschluß eigener Tatsachenfeststellungen durch das Rechtsmittelgericht ist "aus Effizienzgründen Abstand zu nehmen". Eine Beschränkung des Rechtsmittelzuges durch eine allgemeine Zulassungsberufung erscheine ungeeignet. Für das Strafverfahren wird darauf hingewiesen, daß "besondere "Strukturelemente nicht zur Disposition" stünden.



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Frankfurter Allgemeine Zeitung
Rüdiger Soldt
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