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NTO Ad-hoc-Mitteilungen
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News-Ticker.org erweitert Presseportal um Ad-hoc-Mitteilungen (NTO Ad-hoc)
News-Ticker.org, eines der größten Online-Presseportale Europas und weit verbreiteten Nachrichtensystems mit etwa 2,6 Millionen Zugriffen pro Monat, versorgt rund 6.000 Redaktionen im deutschsprachigen Raum mit Presseinformationen aller Art. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Wirtschaftsinformationen gelegt. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) vom 28.10.2004 erweitern wir unseren Dienst um Ad-hoc-Mitteilungen.
Nutzen Sie unser einmaliges Angebot:
Kostenlose und weltweite Verbreitung Ihrer Ad-hoc-Mitteilungen vom 1. 3. 2005 bis zum 31. 12. 2005.
Ab 2006 bieten wir Ihnen unseren „Ad-hoc-Service“ zu konkurrenzlos kostenfreundlichen Konditionen an.
Natürlich versorgen wir vorab mit „NTO Ad-hoc“ neben den Aufsichtsämtern auch alle Börsen im deutschsprachigen Raum und schaffen alle technischen Voraussetzungen für die optimale Herstellung einer breiten Bereichsöffentlichkeit. Die Wirtschafts- und Börsenredaktionen von Presse, Funk und Fernsehen nutzen unseren schnellen Informationsdienst ohnehin seit Jahren.
Alles was Sie jetzt tun müssen, ist Ihre persönliche, kostenlose und unverbindliche Anmeldung bei „NTO Ad-hoc“, bei der Sie über unser Authentifizierungsverfahren Zugang zum Sicherheits-Web Interface erhalten. Das Einstellen der Ad-hoc-Mitteilungen durch Sie ist dann nur noch eine Sache von Sekunden!
Nach einer technischen Prüfung schalten wir Ihre Ad-hoc-Mitteilung etwa 1-2 Stunden später frei.
Bei Fragen hilft Ihnen unsere kostenlose und kompetente „NTO Hotline“ gerne weiter.
Sie erreichen sie unter +49-89-74 34 59 -0
Um unseren neuen Dienst „NTO Ad-hoc“ zu etablieren werden wir mit gezielten Werbe– und PR-Maßnahmen den weit über den deutschsprachigen Raum hinausreichenden Bekanntheitsgrad von News-Ticker.org erweitern, um die geforderte Bereichsöffentlichkeit herzustellen.
Deshalb können Sie in der Anerkennungsphase bei den Aufsichtsämtern in Deutschland, Österreich und der Schweiz Ihre Ad-hoc-Mitteilungen kostenlos bei „NTO Ad-hoc“ einstellen.
NTO Ad-hoc ist der Servicedienst für Emittenten die mehr tun wollen als nur ihre Pflicht
Mit „NTO Ad-hoc“ erreichen Ihre Meldungen eine breite Öffentlichkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie erweitern die Bereichsöffentlichkeit und informieren Investmententscheider in Wertpapierfirmen, Banken, Asset Management-Firmen, Kapitalmarktberatungsunternehmen, Wirtschaftsredaktionen, Finanzportale und Privatanleger über Ihr Unternehmen.
Mit dem „NTO E-Mail-Service“ können sich alle Entscheidungsträger und Marktteilnehmer täglich um 16 Uhr kostenlos eine Übersicht aller Meldungen senden lassen.
Die Ad-hoc-Pflicht:
Für alle die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, besteht eine Veröffentlichungspflicht kursrelevanter Tatsachen.
Diese ist geregelt
• in Deutschland im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in § 15,
• in Österreich im Börsegesetz (BörseG) § 82 Abs. 6-8 und
• in der Schweiz im Kotierungsreglement der Schweizer Börse (KR) Art. 72.
Demnach müssen Tatsachen, die geeignet sind, den Börsenpreis erheblich zu beeinflussen, vorab den Börsen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermittelt und im Anschluss dem Markt über weit verbreitete Nachrichtensysteme (Herstellung der Bereichsöffentlichkeit) mitgeteilt werden.